Soll der assistierte Suizid erlaubt bleiben?
Ein Gesprächsabend (Termindetails hier) mit
- Dr. Petra Sitte
- Uwe-Christian Arnold (Urologe und Sterbehelfer)
- PD Dr. Christoph Mandla (Vertretungsprofessor Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht an der MLU)
- Thomas Sitte (Palliativmediziner)
- Prof. Dr. Florian Steger (Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der MLU)
- Moderation: Helen Hahmann (Radio Corax)
Unter der Schirmherrschaft des Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums Medizin-Ethik-Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
81 Prozent der Menschen in Deutschland sind laut einer aktuellen Umfrage für Sterbehilfe in Form des assistierten Suizids. Suizidassistenz meint, schwerstkranken lebensmüden Menschen durch Dritte ein Mittel für die Selbsttötung zur Verfügung zu stellen. Dagegen sprechen sich die großen Religionsgemeinschaften und die Mehrheit der Ärzteschaft aus.
Die derzeitige Gesetzeslage aber erlaubt den assistierten Suizid. Im Bundestag wird fraktionsübergreifend diskutiert, dies zu ändern. Einige wollen ein Beinahe-Verbot, nach dem Suizidbeihilfe nur in seltenen Ausnahmefällen straffrei bleiben soll. Andere planen, Suizidassistenz künftig nur Ärztinnen und Ärzten explizit zu erlauben.
Die Hallenser Bundestagsabgeordnete Petra Sitte setzt sich zusammen mit Renate Künast und weiteren Abgeordneten dagegen dafür ein, dass Suizidassistenz erlaubt bleibt. Unter dem Motto „Mehr Fürsorge statt mehr Strafrecht!“ soll Sterbehilfe auch Vereinen weiterhin erlaubt bleiben, solange sie strenge Regeln befolgen: Mit Sterbehilfe darf kein Profit gemacht werden. Sterbehilfe darf nur selbstbestimmten Menschen gewährt werden. Sterbewillige müssen ergebnisoffen über Alternativen zum Suizid beraten werden.
Zuletzt haben sich über 140 Strafrechtler, darunter auch Professoren aus Halle, gegen die Strafbarkeit der Suizidassistenz ausgesprochen.
Petra Sitte informiert über die politische Diskussion zur Sterbehilfe und wägt mit Ihren Gästen das Für und Wider des assistierten Suizids ab.
Der Urologe und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold hat mit seinem Buch „Letzte Hilfe“ ein „Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben“ vorgelegt. Seine Überzeugung: „Selbstbestimmung darf nicht enden, wenn es um das Sterben geht.“
PD Dr. Christoph Madla, derzeit Vertretungsprofessor auf dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gehört zur oben genannten Gruppe der Strafrechtler, die sich dafür einsetzen, die Suizidassistenz weiterhin straffrei zu belassen.
Palliativmediziner Thomas Sitte ist gegen assistierten Suizid: „Wenn wir alle Möglichkeiten der Hospizarbeit und Palliativversorgung ausschöpfen muss kein Mensch sich das Leben aus Angst vor unerträglichem Leiden nehmen.“
Prof. Dr. Florian Steger, Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, spricht sich dafür aus, lediglich die gewerbsmäßige Sterbehilfe gesetzlich zu verbieten. Alle anderen Aspekte seien geregelt, so seine Überzeugung.