Zur heute vorgestellten Stellungnahme für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik der Akademien der Wissenschaften sagte die forschungspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, Dr. Petra Sitte:
„Ich freue mich, dass Eltern, die in Deutschland bislang vor der schweren Entscheidungssituation standen, sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, heute Unterstützung durch die wichtigsten wissenschaftlichen Beratungseinrichtungen bekommen haben. Die Stellungnahme empfiehlt, die PID für monogene Erkrankungen im Wege einer Einzelfallentscheidung zu ermöglichen, wenn die Eltern Überträger schwerwiegender genetischer Störungen sind und sich im Konflikt mit dieser Diagnose befinden. Die Akademien sprechen sich ausdrücklich dafür aus, die Möglichkeit zur PID rechtlich mit der Pränataldiagnostik sowie dem rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch nach §218 Abs.2 gleichzustellen. Ein Verbot der PID halten sie für juristisch unverhältnismäßig. Denn die von GegnerInnen der PID befürchtete unbegrenzte Ausweitung der PID lasse sich durch eine an enge Bedingungen geknüpfte Zulassung von vorneherein gesetzlich unterbinden.
Ich fasse die Stellungnahme als ein positives Signal für den Gruppenantrag an den Bundestag, den ich mitzeichne, auf. Die Akademien bekräftigen nach Auswertung aktueller Studien, dass die PID für Embryo und Mutter gesundheitlich unbedenklich ist und zugleich Schwangerschaftsabbrüche mindern kann. Mit der Empfehlung, keine Altersgrenze des Krankheitsausbruchs festzulegen, klären sie eine der bei der Antragsberatung offen gebliebenen Fragen im Sinne des Antragstextes. Einzig die geäußerten Bedenken zu Untersuchungen auf nichterbliche Chromosomenstörungen werden in der Gruppe weiter zu diskutieren sein.
Die Akademien haben erwartungsgemäß vor allem die wissenschaftlich-medizinischen Fragen differenziert beleuchtet. Ich bleibe daher gleichermaßen gespannt auf die vertiefende ethische Abwägung, die der Deutsche Ethikrat mi seiner Stellungnahme für das Frühjahr angekündigt hat.