„Die Koalitionsmehrheit verhindert im Ältestenrat eine tiefgehende Prüfung der missbräuchlichen Nutzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages durch Herrn zu Guttenberg. Zum Täuschungsmanöver des Aushilfsdoktors kommt nun auch noch der Vertuschungsversuch der Koalition“, kritisiert die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Dagmar Enkelmann. „Damit werden die Reputation des Wissenschaftlichen Dienstes und seine Unabhängigkeit unmittelbar gefährdet.“ Enkelmann weiter:
„Die Verteidigungsstrategie des Ministers bricht in sich zusammen. Den Abgeordneten ist das Regelwerk der Nutzung von Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes bekannt. Herr zu Guttenberg hat mit Steuergeld bezahlte wissenschaftliche Leistungen anderer für private Zwecke missbraucht. Die Kanzlerin reicht dem Betrug und dem Betrüger die Hand, wenn sie Herrn zu Guttenberg weiter im Amt belässt.“
Die stellvertretende Vorsitzende und forschungs- und technologiepolitische Sprecherin der Fraktion, Petra Sitte, ergänzt: „Die direkte Nutzung von zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ohne jegliche Quellenangabe in der Doktorarbeit von Herrn zu Guttenberg macht eine schnelle Prüfung der Täuschungsvorwürfe durch die Universität Bayreuth umso zwingender. Bisher hat die Universität vor allem dessen Selbstverteidigungsstrategie bedient. Wenn sie nicht jegliches wissenschaftliches Renommee verlieren will, muss sie den immer dringenderen Verdacht der bewussten Täuschung umgehend aufklären. Die geltende Rechtsprechung unterstellt eine Täuschungsabsicht bereits bei deutlich geringerem Umfang an plagiierten Textstellen. Das Verfahren ist keineswegs am Ende, sondern erst am Anfang. Der Verzicht des Ministers auf das Führen seines Titels ist keinerlei Grund, die Rücknahme der Promotionsverleihung durch die Universität als eines rechtswidrig ergangenen Rechtsaktes zügig auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen, indem die Täuschungsabsicht aufgeklärt wird.“