Das Urheberrecht, wie wir es kennen, krankt an mindestens zwei Stellen gewaltig:
Zum einen ist es weniger ein Recht für UrheberInnen als eins für Verwerter. UrheberInnen brauchen dringen mehr Macht, um Interessen insbesondere gegen große Medienkonzerne durchzusetzen. Es muss wirksam unterbunden werden, dass Verlage und Co gegen den Willen von UrheberInnen und NutzerInnen kreative Werke einer intensiven Nutzung und Verbreitung vorenthalten.
Zum andern ist das geltende Urheberrecht nicht kompatibel mit einer digitalisierten Gesellschaft. War das Urheberrecht noch vor wenigen Jahren vor allem ein Thema für SpezialistInnen, betrifft es heute so gut wie alle, die im Netz aktiv sind. Seien es neue kreative Kollektive, einzelne BloggerInnen oder FacebooknutzerInnen. Wer Texte, Bilder, Lieder usf. postet, kommt mit dem Urheberrecht in Berührung und all zu oft auch in Konflikt.
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung einen Antrag an den Bundestag mit dem Titel “Die Chancen der Digitalisierung erschließen – Urheberrecht umfassend modernisieren” beschlossen. Dort schreibt sie: “Es braucht einen solidarischen Gesellschaftsvertrag für die digitale Welt”. Ein solcher Vertrag muss einen angemessenen Ausgleich zwischen UrheberInnen, NutzerInnen und Verwertern finden. Hierzu sind in erster Linie Urheber- und Nutzerrechte zu stärken.
DIE LINKE hat in ihrem Antrag umfassende Prinzipien für diesen Ausgleich aufgestellt. Dazu gehören unter anderem das Verbot von Buy-Out-Verträgen, Instrumente für eine funktionierende Durchsetzung von angemessenen Vergütungen, eine Reform der Verwertungsgesellschaften im Sinne der demokratischen Teilhabe nicht nur der Megastars und Branchenriesen, die Weiterentwicklung und Förderung neuer Bezahlmodelle, die Stärkung offener Lizenzen, ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für WissenschaftlerInnen, eine Nutzungsschranke für die Wissenschaft, der Erhalt der Privatkopie (die endlich wieder durchsetzungsstark gemacht werden muss), die Möglichkeit, digitale Werkstücke weiterverkaufen zu können, und eine Neuregelung der urheberrechtlichen Schutzfristen, die Verlängerungen ausschließt und nach dem Motto “so lange wie nötig, so kurz wie möglich” funktioniert.