Debatte über wissenschaftliches Fehlverhalten und Plagiate

TOP 19)  Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: Kampf gegen wissenschaftliches Fehlverhalten aufnehmen – Verantwortung des Bundes für den Ruf des Forschungsstandortes Deutschland wahrnehmen – Wissenschaftliche Redlichkeit und die Qualitätssicherung bei Promotionen stärken

—–

– Rede zu Protokoll –

Sehr geehrte Damen und Herren!

Vor etwas mehr als einem Jahr hat die Debatte über richtiges Zitieren, über Plagiate und über wissenschaftliches Fehlverhalten insgesamt die Schlagzeilen beherrscht. Sie führte zu einer intensiven Diskussion in der Wissenschaft selbst, aber auch in der Politik. Heute debattieren wir am „Welttag des Geistigen Eigentums“ eine spezielle Facette dieses schillernden Begriffs.

Da wir hier im Bundestag bereits mehrfach unsere Positionen zum Problem verdeutlichen konnten, wähle ich heute für meinen Beitrag eine des Themas angemessene Form und zitiere –  gewissermaßen „auf den Schultern von Riesen“ (Robert K. Merton) stehend:

„Vielleicht sind wir altmodisch und vertreten überholte konservative Werte, wenn wir die Auffassung hegen, dass Aufrichtigkeit und Verantwortungsbewusstsein Werte sein sollten, die auch außerhalb der Wissenschaft gelten sollten. Herr zu Guttenberg schien bis vor kurzem auch dieser Meinung zu sein.“  Zu finden in: Offener Brief von Doktoranden an die Bundeskanzlerin. 2011. Online.

Richtig bleibt:

„Wissenschaftler, die ihre Tätigkeit in erster Linie als Weg zu Ruhm, Macht und Reichtum sehen, sind vermutlich eher als andere dazu prädisponiert, über ein ganz spezielles Hindernis zu stolpern – den sogenannten Mogelfaktor.“
Geschrieben von: Klaus Fischer: Spielräume wissenschaftlichen Handelns. Die Grauzone der Wissenschaftspraxis.

Denn:

„Die Forderung nach Uneigennützigkeit hat ihre feste Grundlage im öffentlichen und überprüfbaren Charakter der Wissenschaft.“  Zu lesen in: Robert K. Merton: Wissenschaft und demokratische Sozialstruktur.

Daraus folgt:

„Die Plagiatsaffäre weist an dieser Stelle weit über den spektakulären Einzelfall hinaus. Immerhin hat sie auch in der Rechtswissenschaft eine Selbstvergewisserung über das Grundverständnis der Profession angestoßen. Diese Reflexion bezieht sich derzeit in erster Linie darauf zu fragen, wie die Doktorandenausbildung so reformiert werden kann, dass es unwahrscheinlicher wird, eine allzu fehlerhafte Doktorarbeit mit summa cum laude zu bewerten, und dass es wahrscheinlicher wird, Plagiate aufzudecken.“   Aus: Andreas Fischer-Lescarno: Guttenberg oder der „Sieg der Wissenschaft“.

Richtig ist auch:

„Außerhalb der Täuschung in Qualifikationsschriften ist das Rechtsfolgenregime bisher in der Praxis nur unzureichend entwickelt. Deutliches Fehlverhalten (Plagiate) wird von Hochschulen bisher nicht immer seinem moralischen (und rechtlichen) Fehlverhaltensgewicht entsprechend behandelt. Es geht nicht an, dass Hochschullehrern solches Fehlverhalten nicht mit der gleichen Härte vorgehalten wird, wie Autoren von Doktorarbeiten oder Habilitationsschriften.“  Gehört von: Wolfgang Löwer: Stellungnahme vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, 7.11.2011.

Wir müssen uns folgendes vergegenwärtigen:

„Die Hinweise kommen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Karrierestufen. So waren unter den Hinweisgebern 16% Nichtgraduierte, 50% Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und 34% Professorinnen und Professoren. Dagegen betrug bei den Angezeigten der Hochschullehreranteil 61%, es kamen 35% aus dem Mittelbau und 5% waren Nichtgraduierte.“  Ombudsman der DFG: Bericht 10 Jahre Ombudsarbeit.

Darüber hinaus bedenken wir Folgendes:

„Überdenkenswert ist, ob jenseits der Reputationswahrung weitere Anreiz- und Belohnungsstrategien nicht die Wahrscheinlichkeit von Fehlverhalten steigern, wie dies im Diskurs über die parameterisierte Mittelverteilung etwa nach der Zahl der Dissertationen zuletzt diskutiert worden ist. Wenn es keine Grundfinanzierung der naturwissenschaftlichen Fächer gibt, die dem Eigensinn Raum geben, wenn jeder Euro wettbewerblich eingeworben werden muss, steigt die Abhängigkeit vom Einwerbungserfolg; Abhängigkeit ist im Ergebnis eine zusätzliche moralische Last, die die Standard-Einhaltung ggf. im einzelnen Fall lockert.“  Analysiert von: Löwer, Wolfgang: Stellungnahme vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, 7.11.2011.

Und:

„Das Schizophrene liegt im guten Glauben von Seiten der Ministerien, dass eine hohe Anzahl von Veröffentlichungen irgendeine Qualität beweist. Das bereitet den Boden für Plagiatoren, obwohl es nach wie vor die bewusste Entscheidung des Einzelnen ist, die Grenze zum wissenschaftlichen Fehlverhalten zu überschreiten.“  Dies stellt fest: Weber- Wulff, Deborah: Unter Schizophrenen. Plagiate bekämpfen mit Open Access.

Überraschend die Feststellung:

„Anhängern quantitativer Evaluation sollte zu denken geben, dass etliche viel zitierte ‚hot papers‘ […] inzwischen eindeutig als gefälscht gelten: Zitationsraten sind keineswegs wie oft behauptet ein Qualitätsmaß.“  Fröhlich, Gerhard: Plagiate und unethische Autorenschaften.

Ich teile die folgende Position:

„Wissenschaftliche Werke gehören in die Öffentlichkeit. Sie dürfen, entsprechend den Potenzialen elektronischer Räume, nicht exklusiv privatisiert werden.“  Zu lesen bei: Kuhlen, Rainer: Guttenberg und Wissenschaftsethik.

Und unterstütze die Forderung nach Open Access in der Wissenschaft:

„Das Verfassen einer Dissertation erfordert hohe Präzision beim Formulieren und Gestalten eigener und der Wiedergabe übernommener Daten, Grafiken und Texte. Aus informationswissenschaftlicher Sicht gehört dazu eine deutliche Trennung von eigenen und zitierten Passagen, verbunden mit einer klaren und nachvollziehbaren Quellenangabe. Elementare Bedingungen zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Grundsätze sind Offenheit und Nachprüfbarkeit. Dies kann durch eine allgemeine Verpflichtung zu Open-Access-Veröffentlichungen erreicht werden. Damit wird den Möglichkeiten und Versuchungen moderner Kommunikationssysteme (Internet) eine gleichgewichtige Überprüfungsmöglichkeit entgegengesetzt. Open Access ist dann gegeben, wenn weltweit im Internet frei und vollständig wissenschaftliche Qualifizierungsarbeiten digitalisiert zur Verfügung stehen.“
Gelesen bei: Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis, Brief an die Hochschulrektorenkonferenz vom 7.11.2011.

Zum Abschluss zur Kultur in der Wissenschaft:

„Nicht das Fehlermachen an sich, sondern das Nicht-aus-seinen- Fehlern-lernen, die-Fehler-nicht-zugeben sei der eigentliche Fehler. Eine auf einer fehler- und damit menschenfreundlicheren Anthropologie aufbauende Kulturphilosophie, Methodologie und Wissenschaftsethik könnte vielleicht gerade durch die Enttabuisierung, die Entemotionalisierung und die teilweise psychische Entlastung fehlerentdeckender oder von anderen fehlerüberführter Wissenschaftler dazu führen, dass Betrug und Selbstbetrug abnehmen zugunsten unbefangener, mit weniger Schadenfreude und Scham verbundener Fehlersuche – bei sich und anderen.“  Erdacht von: Gerhard Fröhlich: Betrug und Täuschung in den Sozial- und Kulturwissenschaften. In: Hug, T. (Hg.), Wie kommt die Wissenschaft zu ihrem Wissen?

 

Hier gibts die ausführliche Rede mit Quellenangaben!