Die Ergebnisse des gestrigen Koalitionsgipfels sind auch für die Erarbeitung und Verbreitung von Wissen und Information äußerst unbefriedigend. Es wurde offenbar nur über das Leistungsschutzrecht gesprochen. Gemessen an anderen, dringend zu regelnden Problemen, rangiert das Leistungsschutzrecht aber unter der Rubrik ‚nicht notwendig und für UrheberInnen ohne Vorteil, sehr wohl aber von Nachteil für Unternehmen und NutzerInnen‘.
Drängend wäre, endlich dafür zu sorgen, dass UrheberInnen ihren Anspruch auf angemessene Vergütung ernsthaft durchsetzen können. Die LINKE hat dazu vor knapp zwei Wochen einen Gesetzentwurf für eine Reform des Urhebervertragrechts zur Diskussion gestellt. Die bisherigen Reaktionen auf den Entwurf zeigen trotz mancher Kritik an konkreten Details, dass eine solche Reform dringendst notwendig ist und breit gewünscht wird.
Fast nicht mehr spricht die Bundesregierung von den eigentlichen Aufgaben des sogenannten dritten Korbs der Urheberrechtsreformen im Bereich Bildung und Wissenschaft. Zwar will die Justizministerin laut Handelsblatt immerhin eine Regelung für den Umgang mit verwaisten Werken präsentieren, ansonsten hat sie lediglich einen neuerlichen Gesprächskreis für das Urheberrecht im Allgemeinen im Angebot. Dies schadet für eine generelle Verständigung sicher nicht.
Allerdings hat ihr Ministerium bereits im Herbst 2010 Anhörungen zu den konkreten Belangen von Wissenschaft, Bildung, Forschung, Fernsehsendern, Geräteherstellern, Verlagen und UrheberInnen durchführen lassen.
Eine der am einfachsten durchsetzbaren Neuerungen für Bildung und Forschung wäre die Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrecht für WissenschaftlerInnen, wie zuletzt gestern der Urheberrechtsexperte und Informatiker Prof. Dr. Rainer Kuhlen forderte. Dieser Forderung stellen Wissenschaftsorganisationen und der Bundesrat bereits seit Jahren. Alle drei Oppositionsfraktionen haben längst ähnlich lautende Vorschläge für die Einführung dieses Rechts in den Bundestag eingebracht (hier zur Erinnerung der LINKE Vorschlag). Zuletzt hat sich auch die Projektgruppe „Bildung und Forschung“ der Internet-Enquete im Bundestag dafür ausgesprochen, ein solches Zweitveröffentlichungsrecht „anzustreben“.
Das Feld ist bestellt. Nur die Bundesregierung traut sich nicht an die Ernte.