Ende Mai hatten Petra Sitte und vier LINKE MdB-KollegInnen einen Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts der Öffentlichkeit vorgestellt und um Kommentierung oder Verbesserungsvorschläge gebeten. Das bisherige Feedback war sehr konstruktiv und fundiert.
Hauptpunkte waren zum einen Überlegungen, ob ein Verbot oder eine Einschränkung von Total-Buy-Out-Verträgen die bessere Variante für UrheberInnen darstellt und wie die jeweiligen Optionen urheberrechtsfreundlich ausgestaltet werden können. Zum anderen haben sich einige intensiv Gedanken darüber gemacht, wie sich eine Definition der „angemessenen Vergütung“ besser im Gesetzestext formulieren lässt, als es uns gelungen ist.
Es gab öffentliche Reaktionen und detaillierte Rückantworten per Mail von einzelnen Verlegern, Rechtsanwälten, Schriftstellern aber auch vom Verband „freischreiber“. Weiter gab es Gesprächsrunden mit Urheberrechtsinitiativen und dem DJV.
Da uns von weiteren Urheberrechtsverbänden im Laufe des Juli noch Reaktionen angekündigt wurden und wir diese gerne abwarten, gibt es natürlich auch für alle anderen die Möglichkeit uns bis Ende diesen Monats (31.07.) Feedback auf den Gesetzentwurf zu geben. Kommentare und Formulierungsvorschläge sammeln wir weiterhin über die Mailadresse petra.sitte.ma03@bundestag.de
Im August und September evaluieren wir dann endgültig die eingegangenen Reaktionen. Wir werden diese im Überblick öffentlich dokumentieren (auf Wunsch auch anonymisiert) und eine Überarbeitung unseres Entwurfs vorstellen und dann ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen.