Mit einem Antrag in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestages (BT-Drucksache 17/9979) fordert die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung auf, sich gegen wehrtechnisch relevante Forschung an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen einzusetzen und sich für verbindliche Regeln für ausschließlich zivile Forschung und Lehre auszusprechen.
Dazu erklärt Nicole Gohlke, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:
Deutschland ist der drittgrößte Waffenexporteur weltweit und führend in der Rüstungsentwicklung. Das nötige wissenschaftliche Know-how dafür kommt immer öfter von öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wir unterstützen deshalb die noch bis zum 29.9. laufende „Aktionswoche gegen Bundeswehr an Schulen und Hochschulen“, die von Studierendenvertretungen, Gewerkschaftsgruppen und Friedensinitiativen ins Leben gerufen worden ist. Wir möchten uns gemeinsam der Militarisierung des Bildungssystems in den Weg stellen. Die Bundeswehr hat nichts an den Schulen und die Rüstungsindustrie nichts an den Hochschulen verloren. Wir brauchen bundesweit Zivilklauseln in den Hochschulstatuten und den Landeshochschulgesetzen, um das sicher zu stellen. Die Bundesregierung muss die Hochschulen endlich ausfinanzieren, damit sie diese nicht weiter in die Arme der zahlungskräftigen Rüstungskonzerne treibt“.
Petra Sitte, Wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, ergänzt:
„Vor allem der zunehmenden Verschmelzung von ziviler und militärischer Forschung (Dual-Use) muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Die Gelder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind ausschließlich für zivile Forschung vorgesehen und dürfen nicht bei militärischer Forschung landen. „Dem Frieden der Welt zu dienen“ ist durch die mögliche Doppelnutzung der Forschungsergebnisse nicht gewährleistet. Hochschulen und öffentliche Forschungsinstitute brauchen deshalb einen Kodex für verbindliche und transparente Verfahren, mit deren Hilfe die Einrichtungen zukünftig über die Durchführung solcher Projekte und über Auflagen für die Ergebnisverwertung durch Dritte entscheiden können und müssen.“