Zur Frankfurter Buchmesse erklären Petra Sitte, Herbert Behrens, Lukrezia Jochimsen, Kathrin Senger-Schäfer und Halina Wawzyniak:
„Vor zehn Jahren ist eine Reform des Urheberrechts verabschiedet worden, mit der ein Anspruch auf angemessene Vergütung für Urheberinnen und Urheber festgeschrieben wurde. Die mit diesem Gesetz verbundenen Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Erst in wenigen Teilbranchen gibt es die vom Gesetz geforderten „gemeinsamen Vergütungsregeln“. Stattdessen haben Verwerter jetzt gegen Teile des unliebsamen Gesetzes Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.
DIE LINKE wird in den kommenden Wochen den Entwurf eines zweiten Urheber-Stärkungsgesetzes vorlegen. Eine erste Fassung dieses Gesetzentwurfes stand mehrere Monate lang im Internet zur Diskussion.
Im Rahmen eines offenen Multi-Stakeholder-Prozesses haben zahlreiche betroffene Privatpersonen, aber auch Organisationen und Verbände den Vorschlag kommentiert und kritisiert.
Der neue Entwurf wird folgende Kernpunkte beinhalten:
- In Urheberverträgen dürfen keine Rechte übertragen werden, die die Verwerter nicht benötigen (Vertragszweckbindung)
- Sittenwidrigen Total-Buyout-Verträgen wird ein Riegel vorgeschoben.
- Der Anspruch auf „angemessene Vergütung“ wird durchsetzungsstark ausgestaltet
- Die gesetzlichen Vorgaben für die Aushandlung „gemeinsamer Vergütungsregeln“ werden so gestaltet, dass Verwerter sich den Verhandlungen nicht entziehen können und dass am Ende ein Ergebnis steht.
- Die Kündigungs- und Rückrufrechte der Urheberinnen und Urheber werden gestärkt.“