Verbindliche Nutzungsfreiheiten für Bildung und Wissenschaft im Urheberrecht statt schwarzgelber Augenwischerei

TOP 35)   Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

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-Rede zu Protokoll-

Sehr geehrte Damen und Herren,

quasi in letzter Minute wollen die Kolleginnen und Kollegen von CDU, CSU und FDP nun doch noch die Geltungsdauer des § 52a Urheberrecht um zwei Jahre verlängern.

Sollte das nicht noch in diesem Jahr geschehen, wird es 2013 an Schulen, Hochschulen und anderen nichtgewerblichen Bildungsstätten unmöglich sein, beispielsweise Texte, Bilder oder Filmausschnitte für den Unterricht zu vervielfältigen und für Lehr- und Forschungszwecke in digitalisierter Form zur Verfügung zu stellen.

Sie bewahren damit, vorausgesetzt der parlamentarische Gang kommt nicht doch noch ins stolpern, die Bildungseinrichtungen mit einer erneuten Befristungsverlängerung des § 52a haarscharf davor, nach aktuellem technischem Standard arbeitsunfähig zu werden.

Vor fünf Wochen allerdings sah es noch so aus, als ob sie es genau darauf ankommen lassen wollen.

Meine Damen und Herren, während mir die Justizministerin Anfang Oktober schriftlich versicherte, sie hätte bereits im Juli eine Fristverlängerung vorschlagen lassen, meldete sich zeitgleich der CDU-Kollege Kretschmer in der Presse mit der Aufforderung an das Justizministerium, endlich etwas vorzulegen. Zu verstehen ist das alles nicht mehr. Selbst einen zaghaften halben Schritt verstolpern Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition. Keiner will Verantwortung übernehmen!

Warum spreche ich von einem halben Schritt?

Weil die neuerliche Befristungsverlängerung von § 52a das absolute Minimum dessen ist, was unabdingbar notwendig ist, um Wissens- und Informationszugang an Bildungseinrichtungen nicht wieder in die Ära der Kopiergeräte zu beamen.

Sie wissen das selbst ganz genau. Warum sonst fordern Sie die Bundesregierung in Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf auf, bis Mitte 2014 eine dauerhafte Lösung für die digitale öffentliche Zugänglichmachung von Lehr- und Lerninhalten zu erarbeiten? Mehr noch: Sie wollen sogar prüfen lassen, ob eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht, also besondere Nutzungsfreiheiten für die Wissensgesellschaft hier die Lösung sein könnte.

Genau das hat beispielsweise CDU-Kollege Tankred Schipanski vor wenigen Tagen selbst noch in einer öffentlichen Stellungnahme wieder einmal gefordert. Das begrüße ich sehr, denn im Kern nimmt Kollege Schipanski unsere LINKE Forderung auf, die wir übrigens in mehreren Anträgen hier bereits vorgestellt haben.

Zunächst mal klingen diese Forderungen, die Ihren Gesetzentwurf begleiten, alle recht mutig und wissensfreundlich. Bei genauerem Hinsehen aber erhärtet sich der Verdacht, dass es sich doch um Verzögerung und Augenwischerei handelt:

Wie soll eine neue Bundesregierung, wie von ihnen gefordert, Mitte 2014, neun Monate nach der Wahl und ungefähr ein halbes Jahr nach Aufnahme der Amtsgeschäfte, ein solch umfassendes Projekt stemmen können, wenn es Ihnen in drei Jahren nicht gelingt? Doch wohl nur, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU und FDP nicht mehr beteiligt sind, oder wie soll ich Ihre Zeitvorgaben verstehen?

Eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke lässt sich nicht von heute auf morgen ins Urheberrecht schreiben. Dazu bedarf es nicht zuletzt dank europarechtlicher Vorgaben sehr detailreicher Arbeit.

Es wäre also angebracht gewesen, den bestehenden Paragraphen mindestens zu entfristen, um Zeit zu gewinnen für die längst überfälligen Änderungen am Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft. Diese hätten ja, daran will ich sie erinnern, ursprünglich in einem so genannten „dritten Korb“ in dieser Legislaturperiode kommen sollen.

Die Kolleginnen und Kollegen der SPD waren so freundlich und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits im vergangenen Juni eingebracht. Dem müssten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, nur zustimmen.

Eine solche Entfristung wäre zwar immer noch weitaus weniger als eine echte Bildungs- und Wissenschaftsschranke, wie sie uns LINKEN und Tankred Schipanski vorschwebt, aber sie hätte immerhin Planungssicherheit für die Bildungs- und Forschungspolitik, vor allem aber für unsere Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten gebracht.

Oder meinen Sie all die Lyrik zum vorliegenden Gesetzentwurf gar nicht ernst?

Sie verweisen auf die laufenden Rechtsstreitigkeiten rund um § 52a, die noch abzuwarten sind. Hier klagen Verlage gegen Universitäten auf Grundlage des bestehenden und nun mal unzureichenden §52a,  in der Hoffnung auf möglichst restriktive Auslegung dieses Paragraphen, um ihn damit de facto vor Ende der neuen Frist für seine Geltungsdauer als gescheitert erklären zu können.

Statt also wie von Ihnen angedeutet gegen alle selbstverschuldete Blockiererei eventuell doch noch auf umfassende und notwendige Privilegien für Bildung und Wissenschaft im Urheberrecht zu setzen, können Sie auch einfach die laufenden Klagen abwarten, um dann am Ende sogar den kleinen § 52a zumindest für die Hochschulen doch wieder abzuschaffen. Auch diese schäbige Option lassen Sie sich mit ihrem vorliegenden Last-Minute-Gesetzchen peinlicherweise offen.