TOP 37) Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern
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– Rede zu Protokoll –
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn über das Urheberrecht gesprochen wird, geht es häufig um einen Konflikt zwischen Urhebern und Nutzern. Angeblich wollen Rezipientinnen und Rezipienten für kreative Leistungen möglichst wenig zahlen, und deshalb können Künstlerinnen und Künstler von ihrer Arbeit nicht ordentlich leben.
Mit der prekären Lage der Kreativen wird dann die Notwendigkeit begründet, das Schutzniveau im Urheberrecht immer weiter hochzuschrauben. Ob eine Verlängerung der Schutzfristen oder eine Ausdehnung des Schutzbereichs auf immer kleinere Werkteile – Verschärfungen des Urheberrechts kamen in den letzten Jahren stets im Namen der Kreativen daher. Ein höheres Schutzniveau, so glaubte man, würde auch zu höheren Einnahmen der Kreativen führen.
Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Die Umsätze der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft sind kräftig gestiegen, nicht jedoch die Einkommen der Urheberinnen und Urheber, der ausübenden Künstlerinnen und Künstler. Ein Großteil des Geldes, das mit kreativer Arbeit verdient wird, kommt nicht bei den Kreativen an.
Kreative profitieren nicht automatisch davon, wenn der Urheberrechtsschutz verstärkt wird. Sondern nur, wenn ihre Vertragspartner, also die Medienunternehmen, ihre Einnahmen auch mit den Kreativen teilen. Was Urheberinnen und Urheber verdienen, hängt nicht in erster Linie davon ab, was im Urheberrechtsgesetz steht. Sondern was in den Verträgen steht, die sie mit Verlagen, Musikwirtschaftsunternehmen oder sonstigen Vertragspartnern schließen.
Vor genau zehn Jahren, 2002, hat der Bundestag deshalb ein Gesetz zur „Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ verabschiedet, das sogenannte „Stärkungsgesetz“. Kern dieses Gesetzes war der Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“, der zwischen den Verbänden beider Seiten ausgehandelt werden sollte.
Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Stärkungsgesetzes ziehen sich die Verhandlungen über solche gemeinsamen Vergütungsregeln immer noch hin, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Hingegen sind die Ansprüche der Urheber schon nach drei Jahren verjährt. Die Verwerter verschleppen die Verhandlungen systematisch, um die angemessene Vergütung auch nachträglich nicht zahlen zu müssen. Und die Urheberinnen und Urheber müssen ihr Recht individuell bis vor den Bundesgerichtshof einklagen. Zu dem gesetzlich vorgesehenen Schlichtungsverfahren kommt es meist gar nicht erst, weil die Verwerter, wenn es ernst wird, gern behaupten, zu offiziellen Verhandlungen nicht legitimiert zu sein.
Wir schlagen mit unserem Gesetzentwurf vor, das Stärkungsgesetz so umzuschreiben, dass Urheberinnen und Urheber ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzen können. Wir fordern Verbesserungen beim Schlichtungsverfahren sowie beim Rückruf nicht-genutzter Rechte, und wir wollen sittenwidrigen Buyout-Verträgen einen Riegel vorschieben. Wenn Sie weitere Vorschläge haben, her damit. Wir arbeiten gern mit allen zusammen, die sich ebenfalls für eine Reform des Stärkungsgesetzes einsetzen. Lassen Sie uns aus diesem Papiertiger ein Gesetz machen, das seine selbstgesteckten Ziele erreicht.