TOP 43) Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen > Drucksachen 17/12300, 17/13701 <
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– Rede zu Protokoll –
Um es kurz zu sagen: der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Meine Fraktion hat bereits 2011 mit einem Antrag weitergehende Vorschläge eingebracht.
Open Access ist keine Randerscheinung mehr, sondern wird zum Megatrend in der Wissenschaft. Weil die Vorteile auf der Hand liegen: öffentlich finanziertes Wissen sollte ein Gemeingut sein. Dazu muss es unkompliziert zugänglich gemacht werden. Digitale Publikationsformen sind dafür ideal: Sie vereinfachen Vernetzung, Austausch, Auffindbarkeit, Zitierfähigkeit. Diese Vorteile sprechen sich auch unter den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern herum. Die Nachteile herkömmlicher Publikationsformen auch. Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz Horst Hippler hat die Sicht der Universitäten noch einmal klar und deutlich auf den Punkt gebracht: in acht Jahren stiegen die Erwerbsausgaben der Bibliotheken um 38 Prozent, die für elektronische Publikationen um 325 Prozent. Diese Preissteigerungen setzten, so Hippler, allein die drei größten Verlage in Umsatzrenditen von heute 38 Prozent um. Er macht dafür die „zum Teil marktbeherrschende Stellung“ der großen Verlage verantwortlich.
Es ist aber niemandem zu vermitteln, warum eine Verlagsleistung, die gerade in den Natur- und Technikwissenschaften zumeist vor allem auf dem Marketing besteht, in derartiger Höhe vergütet werden soll. Zudem geben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im herkömmlichen Publikationsmodell in der Regel die Rechte an ihren Texten an die Verlage ab.
Es ist an der Zeit, den wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren die Verfügungsmacht über ihr Schaffen und die Möglichkeit ihrer professionellen Informationsbeschaffung wieder in die eigenen Hände zu legen. Die Rolle der Verlage ändert sich und wird stärker eine Dienstleistungsfunktion ausfüllen. Verschwinden werden die Verlage trotz allen Gejammers dadurch nicht. Sie leben bereits jetzt gut von Open-Access-Publikationen.
Es gibt keinen Grund, mit der Umsetzung einer konsistenten Open-Access-Strategie zu warten. Deutschland hinkt dabei ohnehin anderen Wissenschaftsnationen hinterher, die längst viel weiter sind. In den USA ist eine Open Access Publikation Teil der Förderbedingungen der großen staatlichen Drittmittelgeber. Und auch die Europäische Union wird eine freie Publikation zum Bestandteil des kommenden Forschungsrahmenprogrammes „Horizont 2020“ machen. Unsere Fraktion hat diese Dynamik wie jetzt auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD zum Vorbild genommen, auch für die deutsche Forschungsförderung eine Open-Access-Publikation Schritt für Schritt verbindlich zu gestalten. Dabei ist auch der Grüne Weg möglich, also die freie Zweitveröffentlichung. Voraussetzung dafür ist die Schaffung eines unabdingbaren Zweitverwertungsrechtes im Urheberrechtsgesetz. Dieses gibt den Autorinnen und Autoren die Möglichkeit, über ihr Werk auch nach einer Übertragung der Nutzungsrechte an einen Verlag frei zu verfügen. Die Koalition hat nun kurz vor Ende der Wahlperiode einen aus unserer Sicht unzureichenden Vorschlag vorgelegt. Die Vorschläge der Opposition scheinen uns und auch den Wissenschafts- und Gedächtnisorganisationen hier deutlich tauglicher.
Natürlich gibt es auch Unterschiede: DIE LINKE hält eine Embargofrist, die den Verlagen die Exklusivität der Publikation sichert, von sechs Monaten statt zwölf – wie bei der SPD – für ausreichend. Zudem wollen wir eine formatgleiche Zweitveröffentlichung ermöglichen.
Dem Antrag fehlt auch die notwendige Unterstützung beim Aufbau der IT-Infrastrukturen, die für eine breite Durchsetzung von Open Access notwendig sind. DIE LINKE hat hier ein eigenes Förderprogramm des Bundes vorgeschlagen, das etwa bei einer Fortführung der derzeitigen Entflechtungsmittel geschaffen werden könnte.