Derzeit verhandeln die Parlamentarischen Geschäftsführungen der Fraktionen über die Rechte der Opposition. Klar ist: Laut Bundesverfassungsgericht hat die Opposition eine herausgehobene Stellung zur Wahrung der Demokratie. Daher muss auch im Parlament Chancengleichheit mit den die Regierung tragenden Fraktion erreicht werden. Um diese auch dann zu erlangen, wenn die Opposition wie in dieser Legislaturperiode über keine 25 Prozent der Sitze verfügt, setzt sich DIE LINKE für Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundestags ein. Dazu gehören etwa die Geschäftsordnung des Bundestages, aber auch die entsprechenden Gesetze zu Untersuchungsausschüssen oder zum Parlamentarischen Kontrollgremium und weitere. Sogar eine Änderung des Grundgesetzes ziehen wir in Erwägung.
Tagesordnungspunkte sollen abwechselnd aufgesetzt werden
Redezeiten, die Zahl der RednerInnen pro Debattenpunkt, so genannte Kernzeiten der parlamentarischen Debatte (TV-trächtige Zeiten Donnerstag und Freitag bis gegen Mittag), die Reihenfolge der Aufsetzungspunkte sind ein Teil dieses Pakets. Für diesen Teil sind die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer bei ihren gestrigen Gesprächen einer Lösung näher gekommen.
Die Tagesordnungspunkte sollen zukünftig weitgehend zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen abwechselnd aufgesetzt werden. Für die so genannten Kernzeiten soll es ein rotierendes Modell geben, das jeweils vier Tagesordnungspunkte für die Regierungsfraktionen und zwei für die Oppositionsfraktionen vorsieht. Die Redezeiten der Oppositionsfraktionen sollen zum Teil deutlich länger werden, als dies nach ihrer Größe im bisherigen Berechnungsmodus der Fall wäre. So etwa sollen bei einer 24-minütigen Debatte jeweils vier statt zwei Minuten auf Grüne und LINKE fallen, bei einer 60-minütigen Debatte jeweils acht statt sechs. Zusätzlich soll eine Minute für die Oppositionsfraktion draufgeschlagen werden, die den Tagesordnungspunkt aufgesetzt hat. Bei aktuellen Stunden sollen die Oppositionsfraktionen zukünftig zwei statt nur einer RednerIn stellen. Das bedeutet auch hier eine Verdopplung der Redezeit.
Keine Geschenke der zukünftigen Koalitionäre
Damit könnten die Diskussionen im Bundestag deutlich attraktiver und informativer werden, als dies bei der Übermacht der Großen Koalition zu erwarten gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, dass sich die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer vom üblichen Berechnungsmodus gelöst haben. Auf ein von den Bündnisgrünen vorgeschlagenes Berechnungsmodell mit Sockelredezeiten plus Aufschlag nach Sitzstärke der Fraktionen, wie es in einigen Landtagen praktiziert wird, wollten sich CDU, CSU und SPD nicht einlassen. Daher lehnten die Bündnisgrünen den Teil zu den Redezeitenberechnungen ab. Die anderen Teile des Pakets zu parlamentarischen Verhandlungen fanden ihre Zustimmung.
Insgesamt waren diese Regelungen, wie man sich denken kann, kein Geschenk der zukünftigen Koalitionsfraktionen, sondern mussten erstritten werden.
Nun kommt es darauf an, die nächsten Fragen zur Sicherung der Oppositionsrechte zu verhandeln. Und zwar so, dass sie verbindlich gestaltet sind. Unsere Rechte dürfen nicht vom guten Willen der Großen Koalition abhängen, sondern müssen demzufolge in den entsprechenden Gesetzen und Ordnungen fixiert werden. Denn ein Parlament ohne durchsetzungsstarke Opposition würde seine Aufgaben, die Regierung zu kontrollieren sowie eigene Gesetzentwürfe und Anträge zu verhandeln, nicht erfüllen können.
linksfraktion.de, 11. Dezember 2013