„Der Koalitionsvorschlag, die Minderheitsrechte in der Geschäftsordnung des Bundestags zu erweitern, bleibt auch nach den jüngsten Verhandlungen für uns nicht zustimmungsfähig. Die Geschäftsordnung des Bundestags kann keine Gesetze außer Kraft setzen – insbesondere dann nicht, wenn Dritte betroffen sind. Der Bundestag selbst hat als Gesetzgeber die Pflicht, Regelungen dort zu verankern, wo sie hingehören“, erklärt Petra Sitte, 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, zu den abschließenden Beratungen des Geschäftsordnungsausschusses zu den Minderheitsrechten. Sitte weiter:
„Besonders im Fall der Untersuchungsausschüsse und des Verteidigungsausschusses, bei denen Dritte betroffen sein können, brauchen wir Rechtssicherheit. DIE LINKE bleibt deshalb bei den gemeinsam mit den Grünen eingebrachten Initiativen. Ich bin allerdings ein wenig verwundert, dass die Grünen nun offenbar mit der Koalition und der Opposition gleichermaßen stimmen wollen.
Die Opposition hat in einer Demokratie zwei spezifische Aufgaben: die Kontrolle der Regierung und das Aufzeigen von Alternativen. Diese Aufgaben bleiben auch unabhängig von den Wahlergebnissen und der Koalitionsmehrheit bestehen, wie das Bundesverfassungsgericht erklärt hat. Unsere Forderung nach rechtssicheren Minderheitsrechten ist insofern nicht auf gnädige Akte der Mehrheit angewiesen.“
Positionspapier der LINKEN zu den Minderheitenrechten auf linksfraktion.de