Medizinisches Cannabis: Versorgung stockt, Preise zu hoch

Seit 10. März dieses Jahres dürfen Ärzte schwer kranken Patienten medizinisches Cannabis verschreiben – doch die Versorgung stockt und die Preise haben sich verdoppelt. „Von Patienten mit Besitzerlaubnis weiß ich, dass die Krankenkassen nicht immer die Kosten für die Medizin erstatten, obwohl diese Patienten bereits als austherapiert galten. Weiteres Problem sind Lieferengpässe bei den Apotheken“, sagt Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (PDF) auf eine schriftliche Frage von Frank Tempel geht hervor, dass bis 18. Juli 2017 erst 390 der 1.061 berechtigen Patientinnen und Patienten die erteilte Ausnahmeerlaubnis zurückgeschickt haben. „Die geringe Quote an Rücksendungen ist ein Indiz dafür, dass das Gesetz nicht für alle funktioniert, obwohl es gerade für die Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung gemacht wurde“, erklärt Frank Tempel. Patienten hätte ihm von Lieferengpässen bis hinein in den September berichtet. Eine Unterbrechung der Therapie oder ein ständiges Wechseln der Sorten mit unterschiedlichen Wirkungen sei aber medizinisch nicht vertretbar.

In einem Offenen Brief (PDF) an Bundesgesundheitsminister Gröhe hatten Frank Tempel sowie den beiden Fraktionsvorsitzenden, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, Anfang Juni bereits auf Missstände aufmerksam gemacht. Demnach verweigerten die Krankenkassen die Kostenerstattung, obwohl Patienten über eine staatliche Besitzerlaubnis verfügten. Auch hätten sich die Preise von Cannabisblüten mit dem neuen Gesetz verdoppelt, wie Patienten berichtet hätten.

In seiner Antwort vom 10. Juli (PDF) erklärte Gröhe, dass die Bundesregierung einen Bericht beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angefordert habe. Tempel begrüßt das und fordert die umgehende Veröffentlichung. Dass gesonderte Preisbildungen für Cannabisblüten angestrebt würden, unterstützte Tempel, er kritisiert aber, dass das Gesundheitsministerium dem Apothekerverband und den Krankenkassen keine Frist zur Änderung der Preisbildung gesetzt habe. „Notfalls muss die Regierung die Preise per Rechtsverordnung im Sinne der Patienten senken. Wir brauchen jetzt kurzfristige Lösungen und können nicht länger warten“, so Tempel.

(linksfraktion.de)

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