Ist der anzügliche Witz gegenüber der Kollegin oder der Kniff in den Po des Mitarbeiters sexuelle Belästigung? Ja, wenn sie als unerwünscht empfunden wird. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, sagt hier ganz deutlich in § 3 (3):
„Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen […] bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat herausgefunden, dass mehr als 50% der Befragten schon Erfahrungen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gemacht haben. 81% der befragten wussten nicht, dass die Arbeitgeber für den Schutz ihrer Angestellten verantwortlich sind. Die Studie, die auf der Homepage der Antidiskriminierungsstelle heruntergeladen werden kann, fand außerdem heraus, dass Belästigungen vor allem unter Kolleginnen und Kollegen gleicher Hierarchiestufe stattfinden. Belästigungen seitens von Vorgesetzten rangieren auf Platz drei der Häufigkeiten. Dabei sind sowohl Frauen als auch Männer Opfer sexueller Belästigung.
Die erwähnte Studie stammt übrigens aus dem Jahr 2015 – lange bevor in Hollywood der Skandal um den einflussreichen Filmproduzenten Harvey Weinstein bekannt wurde. Nicht zu vergessen: Seit 2016 gibt es das verschärfte Sexualstrafrecht, in dem Nein heißt Nein festgeschrieben wurde. Damals waren die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht der Grund für eine öffentliche Debatte über sexuelle Gewalt an Menschen. Und nun wird scheinbar erst durch die jüngsten Enthüllungen in Hollywood das ernste Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz öffentlich breit diskutiert, wo es doch vorher eher belächelt wurde.
Sexuelle Belästigungen sind aber schon seit Jahrzehnten keine Lappalien oder Kleinigkeiten. Sie kommen nicht nur in der Filmindustrie oder Politik vor, sondern betreffen vor allem – und nicht nur – zahllose Frauen weltweit und in allen Bereichen des Lebens. Der Hashtag #MeToo (deutsch: Ich auch) ging in den letzten Wochen viral durch das Netz. Die amerikanische Schauspielerin Alyssa Milano hat im Zuge des Weinstein-Skandals via Twitter Frauen dazu aufgerufen, diesen Hashtag als Antwort zu verwenden. Hunderttausende Frauen nutzen daraufhin diesen Hashtag, um auf ihre Erfahrungen mit sexueller Belästigung und Gewalt hinzuweisen. Die Reaktionen schlagen bis heute Wellen und sorgen für Diskussionen – auch vonseiten der Männer. Die reagieren nun mit dem Hashtag #HowIWillChange (deutsch: Wie ich mich ändern werde) und solidarisieren sich mit den Betroffenen und diskutieren und reflektieren ihr eigenes Verhalten gegenüber sexueller Belästigung und Gewalt an ihren Mitmenschen.
Hollywood spricht darüber, Sachsen-Anhalt auch. Denn „Hollywood ist leider auch in Sachsen-Anhalt.“ sagt die Vorsitzende des Landesfrauenrates Eva von Angern auf einer Fachtagung mit dem Titel Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Fakten, Mythen, Konsequenzen, die am 25. Oktober 2017 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattgefunden hat. Teil dieser Fachtagung war auch ein Workshop darüber, wie man sich vor sexueller Belästigung schützen kann. Das geht beispielsweise über bewusst gesetzte Körpersprache. Raum nehmen, Größe zeigen und Stärke demonstrieren sind hier die wichtigsten Schlagworte. Wird die persönliche Distanz von einem Kollegen oder einer Kollegin unterschritten, so hilft zum Beispiel ein bewusster Schritt nach vorn oder zur Seite, um sich wieder Raum zu verschaffen. Eine unerwünschte Umarmung kann durch einen demonstrativen Seitenwechsel unterbunden werden. Manchmal hilft es schon aufzustehen, den Stuhl wegzurücken oder eben auch eine klare und bestimmte Anweisung wie „Stopp, Sie sind zu nah!“ in Verbindung mit einer deutlichen Stopp-Geste. Darüber hinaus müssen unerwünschte Verhaltensweisen stets offen angesprochen und umstehende Mitmenschen als Unterstützung und Hilfe hinzugezogen werden. Wird das unerwünschte Verhalten daraufhin nicht unterlassen, führt kein Weg an einer Beschwerde vorbei. Diese ist dann dringend erforderlich. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt führt auf seiner Homepage noch mehr mögliche Schritte an, die unternommen werden sollten, wenn sexuelle Belästigung auftritt.
Darüber hinaus braucht es natürlich auch jede Menge Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Die Netzwerkstelle Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt hat eine Kampagne entwickelt, die hierfür bereits umfangreiches Aufklärungs- und Informationsmaterial bietet. Die Kampagne nennt sich So Nicht! und bietet Plakate, Buttons, Sticker und Postkarten zum Umgang mit sexueller Belästigung an, die auf der Homepage als Vordruckdateien heruntergeladen oder direkt in der Netzwerkstelle angefordert werden können. Da finden sich zum Beispiel kleine Aufsteller und Aufkleber mit der Aufschrift Belästigungsfreier Bereich für Konferenzräume und Bürotüren und vieles mehr, die für das Thema sensibilisieren.
DIE LINKE. im Bundestag zeigt Sexismus, sexueller Diskriminierung und Gewalt die Rote Karte und fordert neben einem Verbandsklagerecht auch präventive Maßnahmen wie geschlechtersensible Pädagogik, Geschlechterquotierungen, Unterbindung sexistischer Werbung, aber auch den Ausbau und eine bedarfsgerechte Finanzierung von Schutz- und Hilfseinrichtungen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz war und ist kein Mythos, sondern Realität, Alltag und eine Form von sexueller Gewalt, vor allem an Frauen – aber auch an Männern – die nicht einfach abgetan werden sollte. Am 25. November 2017 ist wieder der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass nicht nur am 25. November, sondern an jedem Tag gegen diese Form der Diskriminierung und Gewalt eingestanden werden muss. Die Sensibilisierung und verstärkte öffentliche Wahrnehmung hat durch Hollywood begonnen. Nun müssen ernsthafte Debatten weitergeführt und Maßnahmen ergriffen werden.
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