13. Türchen – Recht auf Information
„Für die, die es noch nicht verstanden haben. Im § 219a wird mitnichten die Zulässigkeit oder das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen geregelt, sondern es heißt Werbungsverbot, was dort geregelt wird.“ (Cornelia Möhring)
… sagte Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag. Eine der emotionalsten Debatten des Jahres 2018 ist sicherlich die um den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches, der Ärztinnen und Ärzten verbietet, auf ihren Internetpräsenzen darüber zu informieren, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihren Leistungsangeboten gehören. Es handelt sich hierbei nicht um Werbung, sondern um das Recht auf Information, welches durch dieses Verbot Frauen vorenthalten wird, was weitreichende Folgen hat. DIE LINKE. wird auch 2019 um die Abschaffung des Paragraphen kämpfen. Mehr dazu findet ihr in unter anderem in Petras Podcast.