Der im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung bietet keine überzeugende Lösung, das Innovationsgeschehen in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zu forcieren.
Neben den aktuellen Projektförderungen des gut angenommenen Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und den thematischen Programmen der einzelnen Ministerien, soll nun eine weitere, ergänzende Antragslinie in Gestalt einer Forschungszulage eröffnet werden. Diese bezieht sich ausschließlich auf eine rückwirkende Finanzierung von Anteilen der Lohnsummen von Beschäftigten in Forschung und Entwicklung.
Damit wird neben den Programmen zwar eine weitere Fördermöglichkeit eröffnet. Dieser bedarf es aber nicht. Vielmehr sollte die Bundesregierung die bisherigen Instrumente und dort wiederum die Finanzierung von FuE-Personal stärken.
Für die Unternehmen entstünde weniger Bürokratie und sie würden wie bisher innerhalb der Umsetzung des Projektes finanziert und beraten werden.
Der Gesetzentwurf setzt dagegen ein Verfahren zur Antragsberechtigung voraus, bietet die Förderung aber nur nachgelagert. Damit müssen die KMU diese Lohnsummen vorfinanzieren. Das fällt insbesondere KMU im Osten schwer.
Zudem ist der Bund gezwungen, eine neue Verwaltungsstruktur, konkret „Prüfstellen“, für die Antragsberechtigung der KMU zu schaffen. Angesichts einer von der Bundesregierung selbst beschriebenen niedrigen Fallzahl, stellt sich die Frage nach der Effizienz dieser Struktur.
Mit der Forschungszulage verschiebt die Bundesregierung einen Teil der bisherigen Förderungen, ohne dass wirklich zusätzliche Innovationsschübe erwartet werden können.
Vielmehr ist zu befürchten, dass die bisherigen Instrumente geschwächt oder gar in Frage gestellt werden. Das lehne ich ab, weil es der Mehrzahl der KMU nicht hilft.