Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit den folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE beschäftigen:
Donnerstag, 27. Januar 2022:
TOP 7b: Entschließungsantrag zum Nachtragshaushaltsgesetz
Wir fordern, die Schuldenbremse durch eine Regelung zu ersetzen, wonach die Einnahmen aus der Nettokreditaufnahme die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen („Goldene Regel“). Außerdem fordern wir eine einmalige Vermögensabgabe zur Finanzierung der Corona-Lasten. Vorbild dafür ist der Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg.
TOP 9: TOP 9 Antrag “20 Jahre Guantanamo – Gefangenenlager umgehend schließen”
Zum 20. Mal jährt sich im Januar 2022 die Eröffnung des US-Gefangenenlagers Guantanamo. Seitdem ist Guantanamo zum Ort für grauenhafte Verbrechen geworden. Guantanamo ist bis heute in Betrieb und Stätte für Menschenrechtsverletzungen, Ungerechtigkeit, fehlende Rechtsstaatlichkeit und die Aushöhlung des Völkerrechts. Dort wird das globale Menschenrechtssystem in Frage gestellt. Die Bundesregierung soll die US-Regierung zur umgehenden Schließung auffordern und sich hierfür mit Nachdruck einsetzen.
Freitag, 28. Januar 2022:
Der Kommissionsvorschlag, durch eine Ergänzung der Taxonomie-Verordnung Investitionen in Atomkraft und Erdgas als nachhaltig und klimafreundlich einzustufen, ist gefährliches Greenwashing. Gefahren der Atomkraft werden negiert. Zudem besteht die Gefahr, dass Investitionen in erneuerbare Energien zugunsten von Atomkraft umgeleitet werden. Die Bundesregierung kritisiert zwar die Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie, unternimmt aber auf EU-Ebene viel zu wenig, um dies zu stoppen.
TOP 14: Antrag “Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sofort wiederherstellen”
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.21 zum kommunalen Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten wurde die bisherige Vorkaufspraxis der Kommunen ausgehöhlt. Damit wird ein zentrales Instrument gegen Verdrängung nahezu unbrauchbar. Der Antrag dient dazu, den vom Gericht kritisierten Passus im Baugesetzbuch nachzuschärfen und so die bisherige Praxis der Kommunen wieder zu ermöglichen.