Mehr als zwei Jahre ist es nun schon her, dass das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt hat. Der Senat stellte in seiner wegweisenden Entscheidung fest, dass jeder Mensch ein grundrechtlich verbürgtes Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat. Dieses umfasst auch die Hilfe anderer. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat eine interfraktionelle Gruppe aus Abgeordneten, bestehend aus Katrin Helling-Plahr (FDP), Dr. Karl Lauterbach (SPD), Swen Schulz (SPD), Otto Fricke (FDP) und mir, einen liberalen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der eine Regelung der Suizidhilfe außerhalb des Strafrechts vorsieht. Nach einer personellen Neuaufstellung der Gruppe – nun unter Mitwirkung von Helge Lindh (SPD) – soll auch in dieser Wahlperiode die Diskussion um ein neues liberales Sterbehilfegesetz wieder an Fahrt gewinnen. Den Gesetzentwurf aus der 19. Wahlperiode haben wir überarbeitet und einige Anregungen und Kritik aufgenommen. Hier finden Sie den neuen Gesetzentwurf: 220323_Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe
Bei dem neuen Entwurf haben wir uns erneut von zwei Überlegungen leiten lassen: Nämlich, wie wir den autonomen und freien Wunsch von Menschen, ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen, mit Respekt und ohne staatliche Bevormundung begegnen und wie wir die Achtung der Selbstbestimmung mit dem Schutz dieser vulnerablen Personengruppe vor Beeinflussung durch Dritte in Einklang bringen können.
Zu einer digitalen Podiumsdiskussion zu diesem Entwurf und zur Neuregelung der Sterbehilfe laden wir ein für
Mittwoch, den 30.03.2022, um 18.00 Uhr
auf YouTube können Sie dem Gespräch folgen und Fragen stellen: Podiumsdiskussion zur Neuregelung der Sterbehilfe – YouTube
Bitte melden Sie sich an unter: petra.sitte@bundestag.de
Wir freuen uns sehr, dass wir für diese Veranstaltung folgende Expertinnen und Experten gewinnen konnten, die neben uns Abgeordneten an der Diskussion teilnehmen und die Thematik aus der Perspektive ihres jeweiligen Fachgebiets beleuchten werden.
- Prof. Dr. Helmut Frister, Professor der Rechtswissenschaften und Mitglied des Ethikrates
- Dipl.-Psych. Gita Neumann, Referentin Medizinethik im Humanistischen Verband Deutschlands
- Prof. Dr. Christoph Knauer, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer
- Prof. Dr. Jan Schildmann, Internist und Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin, MLU Halle-Wittenberg
Die Moderation des Abends übernimmt der Journalist Tim Szent-Ivanyi. Er schreibt über gesundheits- und sozialpolitische Themen aus der Bundeshauptstadt und ist Mitglied des Vorstandes der Bundespressekonferenz. Als Hauptstadtkorrespondent ist er für das Redaktionsnetzwerkes Deutschland tätig.
Der aktualisierte Gesetzentwurf ist noch offen für die Mitzeichnungen weiterer MdB.
Ich freue mich auf eine anregende Debatte.