„Auch wenn es leider nicht für eine komplette Absage an Uploadfilter gereicht hat: Es ist zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof klargestellt hat, dass die Mitgliedstaaten konkrete und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Nutzerrechte ergreifen müssen, um die DSM-Richtlinie zum Urheberrecht grundrechtskonform umzusetzen“, erklärt Petra Sitte, Sprecherin für Medienpolitik der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heutigen EuGH-Urteils zu Artikel 17 der Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie, Aktenzeichen des Verfahren C-401/19). Sitte weiter:
„Die Behauptung, der deutsche Versuch, in der Richtlinienumsetzung durch das Urheberrechts-Diensteanbietergesetz (UrhDaG) derartige Schutzmaßnahmen zu schaffen, wäre ein ‚Sonderweg‘, ist damit endgültig als Märchen entlarvt. Im Gegenteil: Es stellt sich nun vielmehr die Frage, ob diese Maßnahmen überhaupt ausreichen. Wir haben von Anfang an kritisiert, wie diese von Entwurf zu Entwurf des UrhDaG immer weiter verwässert wurden. Die vom EuGH nun formulierte Bedingung, dass keine automatische Filterung von Inhalten erfolgen darf, wenn die Unzulässigkeit dieser Inhalte erst durch eine unabhängige Prüfung festgestellt werden könnte, wird vom UrhDaG jedenfalls nicht erfüllt. Denn das hieße eigentlich, nur offensichtliche Urheberrechtsverletzungen zu filtern – während das UrhDaG die automatisierte Filterung immer vorsieht, wenn etwa mehr als die Hälfte eines Musikstücks verwendet wird, egal ob dies im Einzelfall etwa aufgrund einer Lizenz zulässig und auch entsprechend markiert ist.
Wir erwarten jetzt von der Bundesregierung, schnell eine Nachbesserung des UrhDaG vorzulegen, um die Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte zu stärken und den Einsatz von Uploadfiltern so weit wie möglich einzuschränken.“