Die Fraktion hat für Donnerstag, den 12. Mai 2022 eine Aktuelle Stunde eingereicht zum Thema „Haltung der Bundesregierung zu den sozialen Folgen eines Ölembargos – Schutzschirm für Ostdeutschland jetzt“.
Donnerstag, den 12. Mai 2022:
TOP 9 b: Antrag “BAföG existenzsichernd und krisenfest gestalten“
Mit der 27. Novelle startet die Bundesregierung ihren Auftakt zur Neuausrichtung des BAföG. Die Novelle bleibt allerdings hinter den Erwartungen zurück. In einem ersten Schritt muss das BAföG existenzsichernd sein. Dafür ist wesentlich mehr notwendig, u.a. die Anpassung der Bedarfssätze an die realen Lebenshaltungskosten, es muss als so genannter „Vollzuschuss“ von Rückzahlung befreit werden und die Wohnpauschale muss zu einem regional angepassten Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld werden.
2023 verlassen die ersten generalistisch ausgebildeten Pflegekräfte die Fachschulen, was die Fachkräftegewinnung in der Langzeitpflege durch die Lohnlücke zur Krankenpflege noch weiter erschwert. Das erhöht den Druck, die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege zu verbessern. Wir wollen das Vetorecht der kirchlichen Arbeitgeber gegen tarifvertragliche Änderungen abschaffen. Das schafft kurzfristige Verbesserungen und wahrt dabei die Tarifautonomie.
TOP 10 b: Antrag “Koalitionsvertrag umsetzen – Pflegepersonalregelung 2.0 einführen”
Die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0), die ver.di gemeinsam mit den Krankenhäusern und dem Deutschen Pflegerat entwickelt hat, ist vernünftig und sofort einsatzfähig. Sie würde mehr Pflegekräfte in die Krankenhäuser bringen. In der GroKo von Union blockiert, soll sie laut Koalitionsvertrag der Ampel nun „kurzfristig“ eingeführt werden. Aber die Bundesregierung windet sich. Zum Tag der Pflege am 12. Mai fordern wir die Regierung auf, die Lippen nicht nur zu spitzen, sondern auch zu pfeifen!
TOP 12 b: Beratung der Beschlussempfehlung zu dem Antrag „Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus“ und zu dem Antrag „Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten“
Die steigenden Preise belasten Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung enorm. Eine einmalige Sonderzahlung würde zu niedrig ausfallen, weil sie am Kern des Problems vorbeigeht: Die Regelsätze werden seit Jahren kleingerechnet. Der vorgesehene Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug reicht mit der Höhe von 20 Euro nicht aus, um Kinder aus der Armut zu holen. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Der Sofortzuschlag soll 100 Euro betragen, rückwirkend ab Januar 2022 ausgezahlt und der Zugang erleichtert werden.
TOP 14 b: Beratung der Beschlussempfehlung zu dem Antrag “Verbraucherinnen und Verbraucher vor Energiepreissteigerung schützen”
Es braucht pragmatische Antworten auf die Explosion der Energiepreise. Tanken und Heizen sind zum Einkommensfresser geworden. Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar entlasten. Der Staat darf nicht an der Preisexplosion mitverdienen. Solange die Energiepreise so hoch sind, sollte die Mehrwertsteuer runter!
TOP 14 c: Antrag “Energiepreisexplosion ausgleichen”
Menschen, die während Corona in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit gefallen sind, haben ohnehin schon schmerzliche Einkommenseinbußen. Obendrauf droht noch eine böse Überraschung durch den sogenannten Progressionsvorbehalt, der zu Steuernachzahlungen führt.
Leider zeigen die Beteiligungsprozesse rund um die Triage-Gespräche, dass die neue Bundesregierung keine Wende bei der schlechten Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen bringt. DIE LINKE. fordert daher zusammen mit diesen Expert*innen verbindliche Kriterien für eine barrierefreie, frühzeitige und volle Partizipation zu erarbeiten und zu verabschieden sowie die Zuweisung bedarfsdeckender Mittel für die Organisationen.
DIE LINKE. ist in Einklang mit der Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, dass die Ausbildung ukrainischer Soldaten sowie die Lieferung von Waffen einen Kriegseintritt Deutschlands bedeuten können, und lehnt beides daher ab. Die Bundesregierung setzt dadurch Deutschland und ganz Europa einer unkalkulierbaren Gefahr aus.
Das Neun-Euro-Ticket der Regierung ist eine der seltenen guten Ideen der Regierung, doch reichen drei Monate – zumal in den Sommerferien – nicht aus. Wir wollen das Angebot bis mindestens Ende dieses Jahres verlängern. Zudem hat die Regierung „vergessen“, dass es auch ein größeres Angebot geben muss. Hier wollen wir den Turbo zünden, damit die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV bis 2030 verdoppelt werden kann.
Freitag, den 13. Mai 2022:
Der Paragraph 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) wird nach fast 90 Jahren endlich gestrichen – eine LINKE Forderung wird von der Ampel umgesetzt. Um die Selbstbestimmung der Frauen in Fragen der Schwangerschaft und Abtreibung in Deutschland zu erreichen, muss aber noch viel mehr passieren: Der Beratungszwang bei Abtreibungswunsch muss fallen und die Beratung muss überall für Schwangere verfügbar sein. Schwangerschaftsabbrüche müssen außerdem barrierefrei, kostenfrei und ebenfalls entkriminalisiert sein. Nach § 219a Verurteilte sollen rehabilitiert werden.
TOP 17 a: Antrag “Voller Sozialversicherungsschutz für ausländische Saisonarbeitskräfte”
Das Ausbeutungssystem in der Landwirtschaft muss beendet werden – es braucht faire Bezahlung, Kontrollen und Strafen bei Missachtung der Regeln durch Arbeitgebende sowie voller sozialer Schutz für Arbeitnehmende. Deshalb gehört zuerst die versicherungsfreie sogenannte „kurzfristige Beschäftigung“ abgeschafft, so dass Saisonarbeitskräfte unabhängig von der Beschäftigungsdauer ab dem ersten Einsatztag voll sozialversichert sind.
Der Antrag regelt, dass öffentliche Anhörungen, die nach § 70 Absatz 1 von einer Minderheit verlangt werden, in angemessener Frist durchzuführen sind. Die angemessene Frist beträgt spätestens 10 Wochen, wenn die antragstellende Fraktion dies verlangt. Damit soll verhindert werden, dass dass die Rechte der Minderheit im Bundestag ausgehöhlt werden, indem die Mehrheit die Anhörungstermine hinausschiebt.
Die derzeitige Gesetzgebungstechnik führt dazu, dass weder die Abgeordneten noch die Öffentlichkeit die Gesetzentwürfe gut lesen können. Die beabsichtigten Änderungen sind hinter unübersichtlichen Änderungsbefehlen versteckt. Um Gesetzgebungsverfahren transparent zu gestalten und alle besser zu informieren, sind künftig Gesetzentwürfen, Änderungsanträgen und Ausschuss-Beschlussempfehlungen Lesefassungen (Synopsen) mit dem geltenden und künftigen Wortlaut der Normen beizufügen.
TOP 32 e: Antrag “Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Beratungsfrist”
Auch Vorlagen der Opposition benötigen eine Frist: Das Verfassungsrecht allein kann dem „Versenken“ von Oppositionsvorlagen im Ausschuss und dem missbräuchlichen Vertagen auf den Sanktnimmerleinstag keinen Riegel vorschieben. Daher verpflichtet der Bundestag selbst als Verfahrensherr mit der Neuregelung auf der Ebene der Geschäftsordnung seine Ausschüsse, auf Verlangen der Initianten deren Vorlagen nach mindestens 25 Sitzungswochen abschließend zu beraten. Zugleich wird ein Recht auf Aufsetzung und Beratung dieser Vorlagen im Plenum geschaffen.