Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE beschäftigen:
Donnerstag, den 23. Juni 2022:
TOP 26 b: Beratung der Beschlussempfehlung zu dem Antrag “BAföG existenzsichernd und krisenfest gestalten“
Mit der 27. Novelle startet die Bundesregierung ihren Auftakt zur Neuausrichtung des BAföG. Sie bleibt allerdings hinter den Erwartungen zurück. In einem ersten Schritt muss das BAföG existenzsichernd sein. Dafür ist wesentlich mehr notwendig, unter anderem eine Anpassung der Bedarfssätze an die realen Lebenshaltungskosten und deren Entwicklung, Gestaltung als rückzahlungsfreier Vollzuschuss, Umwandlung der Wohnpauschale in einen Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung.
TOP 10: Antrag “Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel aussetzen”
Die Teuerungswelle ist in den Supermärkten angekommen. Steigende Preise für Grundnahrungsmittel belasten kleine und mittlere Einkommen. Die Streichung der Mehrwertsteuer sorgt für direkte Entlastung. Wir fordern: Der Alltag muss bezahlbar bleiben!
Zusatzpunkt: Antrag “Schutzschirm für Ostdeutschland spannen”
Unsere Fraktion kämpft als Anwältin ostdeutscher Interessen für einen Schutzschirm für Ostdeutschland, um die Folgen von Inflation und des Ölembargos für Bürgerinnen und Bürger abzufedern.
TOP 14 b: Antrag “Ausbildungsplätze schaffen und gute Ausbildungsqualität sichern“
Die duale Ausbildung steht nach wie vor unter Druck. Viel zu wenige Betriebe bilden aus, die Ausbildungsqualität hat sich in der Pandemie oft verschlechtert, und mehr als 2,3 Millionen Menschen unter 35 Jahren haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Daher fordert die Linksfraktion eine Reihe von Maßnahmen, die die Situation auf dem Ausbildungsmarkt verbessern sollen.
TOP 18 a: Zweite und dritte Beratung Beratung des “Gesetzentwurfs zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten (Neues Vorkaufsrecht-Gesetz – VorkG)”
Städte wie München, Hamburg oder Berlin haben starken Gebrauch vom kommunalen Vorkaufsrecht gemacht. Nach dem Gerichtsurteil vom November 2021 herrscht jedoch Rechtsunsicherheit in den laufenden Verfahren. Damit die Städte ihre Bewohner*innen weiter durch Vorkäufe vor Verdrängung schützen können, braucht es eine kleine Gesetzesänderung, wie sie das Land Berlin bereits in den Bundesrat eingebracht hat.
TOP 18 b: Beratung der Beschlussempfehlung zu dem Antrag “Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sofort wiederherstellen”
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten quasi nutzlos. Durch unseren Antrag wird die vom Gericht ausgelegte Passage des Baugesetzbuchs weiter gefasst. Die bisherige Praxis der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts wird somit wieder rechtssicher ermöglicht.
Freitag, den 24. Juni 2022:
TOP 7 b: Beratung der Beschlussempfehlung zu dem Antrag “§219a des Strafgesetzbuches streichen – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen”
Der § 219a StGB wird nach fast 90 Jahren endlich gestrichen – damit wird eine Forderung der DIE LINKE. von der Ampel umgesetzt. Um reproduktive Selbstbestimmung in Deutschland zu erreichen, muss aber noch viel mehr passieren: Der Beratungszwang muss fallen und die Beratung muss flächendeckend für Schwangere verfügbar sein, Schwangerschaftsabbrüche müssen flächendeckend barrierefrei und kostenfrei zugänglich sein, Schwangerschaftsabbrüche müssen entkriminalisiert werden. Nach § 219a Verurteilte sollen rehabilitiert werden.
Mit der „Chatkontrolle“ droht die komplette Überwachung verschlüsselter Messenger – das ist seit langem eine Begehrlichkeit der Sicherheitsbehörden. Wir setzen uns für wirklichen Kinderschutz ein und fordern die Ampel auf, die eigenen Positionen zur Verschlüsselung einzuhalten und sich dafür auf EU-Ebene einzusetzen. Damit unterstützen wir eine stark wachsende öffentliche Kampagne zum Thema.