Anlässlich der 73. Internationalen Filmfestspiele Berlin – kurz: der Berlinale – fiebern Filmschaffende, Branchenvertreter*innen, ja und auch wir Filmpolitiker*innen dem Festival entgegen. Nicht nur, um herausragende Filme zu sehen, sondern auch, um die Eckpunkte der geplanten Novelle des Filmförderungsgesetzes zu erfahren. Der Reformbedarf des Gesetzes ist angesichts von Corona und Streaming-Plattformen wie Netflix riesig, groß sind daher auch die Erwartungen an Staatsministerin Claudia Roth. Die acht Eckpunkte der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien benennen die richtigen Stellschrauben.
Wir begrüßen den Willen, Diversität vor und hinter der Kamera zu schaffen, um vielfältige filmische Stoffe zu entwickeln. Auch die geplante Modernisierung der Entwicklungsförderung ist nötig, denn ein gutes Drehbuch ist die Grundlage für einen guten Film und auch dem künstlerischen Wert von Filmen soll mehr Vorrang bei der Förderung eingeräumt werden.
Auch wenn viel Gutes dabei ist, ist es aber leider nichts Konkretes. Gerade durch eine Konkretisierung ließe sich ja abschätzen, was tatsächlich realisierbar ist und wo eventuell Konfliktlinien verlaufen. Stattdessen stehen noch Prüfungen aus, etwa die Einführung einer Investitionsverpflichtung, ebenso Gespräche mit anderen Ressorts und den Branchenverbänden. Zwar mögen die Zeichen der Zeit für den Film erkannt sein, aber die Zeit für den deutschen Kinofilm rennt und zwar schnell.