Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion setzt sich seit Langem für Regeln ein, die das Ungleichgewicht zwischen Großunternehmen und Verbraucherschutz korrigieren. Deshalb haben wir auch die EU-Richtlinie begrüßt. Nach unserer Einschätzung strebt sie ein hohes Schutzniveau an.
Ihr Entwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie enthält durchaus einige gute Punkte, zum Beispiel dass Sie auch kleine Unternehmen dem Schutz der Richtlinie unterstellen. Angesichts der Marktmacht großer Unternehmen gegenüber kleinen, beispielsweise Gewerbetreibenden, ist das mehr als gerechtfertigt.
(Beifall bei der LINKEN)
Dennoch bleibt Ihr Entwurf hinter einem modernen und effektiven Verbraucherschutz zurück. Warum?
Erstens: Nach Ihrer Untätigkeit hat 2023 die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt. Jetzt geben Sie den Zeitdruck an das Parlament weiter. Dabei bedürfen gerade solche Gesetze einer wirklich gewissenhaften Beratung. Verbraucherrechte greifen eben tief in den Alltag vieler Menschen ein.
Zweitens: Ihr Vorschlag erreicht zu wenig Geschädigte. Die meisten Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze bleiben auch künftig ungeahndet. Das ist aus unserer Perspektive inakzeptabel. Wir haben es doch schon bei den Musterfeststellungsklagen gesehen: Ursprünglich war von 450 Klagen pro Jahr die Rede. Tatsache ist: Binnen fünf Jahren sind nur 34 solcher Verfahren angestrebt worden. Aber Rechte müssen durchsetzbar sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Auch wenn nun – die Kollegin von der SPD hatte es schon angesprochen – die Anmeldemöglichkeiten um zwei Monate nach dem ersten mündlichen Verhandlungstermin verlängert werden, so ist das doch zu kurz. Da muss nachgearbeitet werden. Viele Menschen werden zu spät erreicht. Das bedeutet: Da eine Anmeldung auch nach einem Gerichtsurteil möglich ist, könnten viele Gerichte vor Parallelverfahren stehen. Diese, also die Gerichte, sollten ja gerade entlastet werden. Und weiter: Die Zulässigkeitshürde von 50 glaubhaft zu machenden Fällen betroffener Verbraucher schätzen wir als zu hoch ein. Und das kritisieren auch die Verbraucherbände.
Schließlich: Ihr Vorschlag zur Finanzierung der Klagen und zur Kostenerstattung für die klagenden Verbände ist enorm aufwendig. Das ist für viele Verbände kaum zu stemmen. Wenn ich mich recht erinnere, ist es ja gerade die FDP, die immer entbürokratisieren will.
(Beifall bei der LINKEN)
Insofern verhindert das im Endeffekt auch viele Verbandsklagen. Ich finde, das muss korrigiert werden.
Fazit: Ihr Gesetzentwurf unterläuft die EU-Richtlinie. Es geht anders. In den Niederlanden geht es anders – mit der Opt-out-Funktion können Verbraucherinnen aussteigen, ansonsten sind sie automatisch mit erfasst. Wir schlagen auch ein zweckgebundenes Sondervermögen vor. Aus diesem könnten beispielsweise kostspielige Kollektivverfahren finanziert werden. Und wir setzen uns auch für ergänzende Gruppenklagen ein. Das heißt also, Menschen schließen sich zu Gruppen zusammen und klagen ohne Verbände.
(Beifall bei der LINKEN)
Allein mit diesen drei Vorschlägen könnte das Gesetz deutlich verbessert werden. Ich hoffe, unsere Vorschläge haben in der Beratung eine Chance.
(Beifall bei der LINKEN)