Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Gemeinnützige Forschungseinrichtungen – das ist hier schon ganz klar gesagt worden – leisten wichtige und hervorragende Arbeit. Sie arbeiten engstens mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen, also jenen, die vielleicht Beschäftigtenzahlen von unter 50 haben und für die die Forschungzulage nicht in erster Linie infrage kommt.
Eben hat Frau Christmann gesagt: Die Gemeinnützigen sind gerade in strukturschwachen Regionen aktiv und daher insbesondere auch für die Forschungslandschaft in Ostdeutschland besonders wichtig. Deshalb, aber eben nicht nur deshalb, liegen sie mir besonders am Herzen. Man muss ja mal sagen: Sie haben sich oftmals am Ende der DDR aus den früheren Forschungs-strukturen ausgegründet und sind jetzt 33 Jahre am Markt, haben sich gehalten und sind sturmerfahren oder winterfest, wie auch immer man das nennen will.
Mit dem sogenannten Wissenschaftsfreiheitsgesetz wurde 2012 eine Regelung eingeführt, die die großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen bevorteilt. Sie bekommen durchaus großzügig Geld von Bund und Ländern. Die Mittel werden jährlich um drei Prozent gesteigert, und diese Einrichtungen dürfen übertariflich entlohnen. Das heißt, sie gewinnen natürlich manche Koryphäe aus der Wissenschaft, manche Spitzenforscherin, die sonst vielleicht in die freie Wirtschaft oder gar ins Ausland gegangen wäre. Das wollen wir natürlich auch nicht.
Gemeinnützige Forschungseinrichtungen dürfen das alles aber nicht. Das schafft ihnen Nachteile bei der Personalgewinnung, und ich finde, das ist unfair.
(Beifall bei der LINKEN und der CDU/CSU sowie des Abg. Gerald Ullrich (FDP))
Es kommt ja nun selten genug vor, aber in dieser Frage stimme ich tatsächlich der Union zu.
Auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen sollten die Gehälter ihrer Mitarbeiter aufstocken dürfen, aus Eigenmitteln beispielsweise.
Herr Albani hatte das ja weiter ausgeführt. Das kostet dann nicht direkt den Steuerzahler etwas. Selbst die drei Lösungen, die Sie von der Koalition erklärt haben, sind ja tatsächlich nur Ausnahmeregelungen. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen diskutieren: Gibt es eine prinzipielle Lösung, die da Abhilfe schafft?
(Beifall bei der LINKEN – Stephan Albani (CDU/CSU): Genau!)
Ich will ausdrücklich sagen, dass die mittelständische Forschung, wenn das stimmt, von allen hier unterstützt wird, und zwar insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie jenseits von Ballungsräumen arbeitet, dass sie bedeutsam für eine kleine Region oder eben auch in der Zusammenarbeit mit Fachhochschulen oder Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist.
Deshalb – da müssen Sie jetzt durch – kritisiere ich ausdrücklich, dass die Koalition die Mittel für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand gekürzt hat, von 700 Millionen Euro 2023 auf 626 Millionen Euro, also um 74 Millionen Euro.
(Beifall bei der LINKEN und der CDU/CSU)
Das trifft eben in schwierigen Zeiten vor allem den innovativen Mittelstand besonders hart. Und zeitgleich haben Sie aber auch in der industriellen Gemeinschaftsforschung um ungefähr 21 Millionen Euro gekürzt.
Kurzum: Es ist an der Zeit, den gemeinnützigen Forschungseinrichtungen die Beine aufzubinden und das Besserstellungsverbot aufzuheben. Wenn wir eine gemeinsame Lösung finden und die dann immer noch opportunistisch ist, kann ich damit leben.
(Beifall bei der LINKEN und der CDU/CSU)