Am 30. März habe ich zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen unseren neuen Gesetzentwurf zur Regelung der Sterbehilfe den Abgeordneten des Bundestages und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Sterbehilfe befindet sich in Deutschland weiterhin in einem rechtlichen Graubereich, was viele Betroffene, Angehörige und Ärztinnen und Ärzte in große Not bringt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor gut zwei Jahren mit deutlichen Worten das Recht eines und einer Jeden bekräftigte, dem eigenen Leben freiverantwortet ein Ende zu setzen, haben wir in der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Selbstbestimmungsrecht der Suizidwilligen in den Mittelpunkt stellte und rechtlich verlässliche, sichere und praktikable Regelungen vorschlug. Seit der Bundestagswahl 2021 ist ein neuer Bundestag mit vielen neuen Abgeordneten zusammengetreten, und wir wollen die Debatte wieder aufnehmen und hoffentlich in dieser Wahlperiode endlich ein Gesetz verabschieden, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird und die Sterbehilfe aus dem Bereich des Strafrechts und der Sanktionen holt.
Suizidwillige brauchen unabhängige Beratung, Ärzte Rechtssicherheit
Um über unseren überarbeiteten Entwurf und die vielen schwierigen ethischen Fragen rund um die Suizidassistenz mit so vielen Abgeordneten wie möglich zu diskutieren, konnten wir mit Prof. Dr. Helmut Frister, Professor der Rechtswissenschaften und Mitglied des Ethikrates, Prof. Dr. Christoph Knauer, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer, Dipl.-Psych. Gita Neumann, Referentin Medizinethik im Humanistischen Verband Deutschlands und Prof. Dr. Jan Schildmann, Internist und Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der MLU Halle-Wittenberg namhafte Expertinnen und Experten für eine Informations- und Diskussionsveranstaltung gewinnen. Unserer Einladung folgten viele Mitglieder des Bundestages sowie weitere Interessierte und Journalistinnen und Journalisten.
Wir konnten darlegen, dass wir die Abhängigkeit der Betroffenen von kommerziellen Anbietern abschaffen wollen, indem wir ein allen zugängliches Netz von Beratungsangeboten einrichten wollen. Die Beratung soll kompetent, umfassend und ergebnisoffen sein und Suizidwilligen ersparen, sich Behörden oder Gerichten gegenüber zu erklären oder zu rechtfertigen. Wir wollen es Ärztinnen und Ärzten rechtlich sicher ermöglichen, suizidwilligen Personen beizustehen, sie aber zu Hilfe nicht verpflichten. Und der Zugang zu verlässlichen, sicheren und schmerzfreien Medikamenten soll über eine ärztliche Verschreibung möglich werden.
Orientierungsdebatte noch vor der Sommerpause
Viele Fragen ergaben sich aus der Diskussion, zumal zwei weitere Arbeitsgruppen Gesetzentwürfe vorgelegt haben, die deutlich restriktivere Regelungen vorsehen. Die eingeladenen Expert:innen waren sich einig, dass unser Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts am klarsten umsetzt, denn das Recht über das eigene Leben ist ein Grundrecht, das nicht grundsätzlich unter Strafe gestellt werden darf.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Deutsche Bundestag noch vor der Sommerpause eine neuerliche Orientierungsdebatte zur Suizidassistenz abhält und es in Absprache mit allen demokratischen Fraktionen möglichst bald zu Abstimmungen über die vorliegenden Gesetzentwürfe kommt.