TOP 18: Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes – Digitalisierung vergriffener und verwaister Werke (Drs. 17/4661, 17/5479, 17/6341, 17/8377, 17/11040, 17/12625)
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Das geltende Urheberrecht bietet bekanntermaßen Urheberinnen und Urhebern vielfach keine ausreichende ökonomische Grundlage für Kreative. Das ‑ so haben es verschiedene Studien gezeigt ‑ liegt nun nicht am bösen Internet. Vielmehr dient das Urheberrecht weit mehr den Interessen der großen Medienkonzerne. Darüber hinaus passt das Urheberrecht nicht mehr zu der Art, wie eine digitale Gesellschaft Informationen erarbeitet und vermehrt.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Schließlich und noch schlimmer: Die Kultur des Teilens von Inhalten wurde durch Rechtsverschärfungen in der jüngsten Vergangenheit zusätzlich behindert.
Wir brauchen also dringend eine umfassende Urheberrechtsreform. Allerdings haben die Regierungsfraktionen ‑ obwohl sie es immer wieder angekündigt hatten ‑ bis heute keine substanziellen Vorschläge unterbreitet. Stattdessen haben sie das Problem durch Schutzfristverlängerungen und Änderungen im Leistungsschutzrecht für Presseverlage am Ende noch verschärft.
Wir dagegen wollen heute einen ganzen Strauß von Reformideen zur Abstimmung stellen. Unser Leitprinzip über alle Anträge hinweg ist: eine faire Vergütung für Kreative bei gleichzeitig möglichst freizügiger Nutzung kreativer Werke.
(Beifall bei der LINKEN)
Erstens. Dazu gehört der private Weiterverkauf von E-Books und Co. Ich frage Sie: Warum bitte soll digital verboten sein, was analog möglich ist?
Zweitens. Für die Wissenschaft, für Museen, Bibliotheken und Archive wollen wir die digitale Bereitstellung und Nutzung verwaister und vergriffener Werke wesentlich erleichtern. Unser Vorschlag ähnelt dabei in der Rechtssystematik dem Herangehen der EU-Kommission und im Übrigen auch einem Gesetzentwurf des Justizministeriums. Wir sind allerdings mit unserem Vorschlag deutlich näher an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Museen und Archive als der Regierungsentwurf. Dabei werden von uns alles in allem die Rechte der Urheberinnen und Urheber gewahrt.
Drittens. Unser Antrag auf Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren stärkt die Rechte der Urheber gegenüber den Verlagen. Er hilft zugleich, das Prinzip der Open-Access-Veröffentlichungen in der Wissenschaft auszubauen. Wir haben uns dabei ganz stark an den Vorschlägen der Wissenschaftsorganisationen und der Open-Access-Community angelehnt.
Dagegen hat die Regierung ihren Gesetzentwurf zum Zweitveröffentlichungsrecht mit Passagen vergiftet, zu denen man einfach sagen muss, dass die Urheberinnen und Urheber dadurch einmal mehr zugunsten der Verlage enteignet werden. Aber selbst über diese verlegerfreundliche Fassung wird innerhalb der Koalitionsfraktionen noch kontrovers diskutiert. Deshalb bin ich schon einmal sehr gespannt darauf, ob Sie es wirklich schaffen, diesen Gesetzentwurf in der letzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode hier vorzulegen.
Viertens. Die Rechte der Urheberinnen und Urheber zu stärken, ist auch das Ziel unseres Gesetzentwurfs zum Urhebervertragsrecht. Auch diesen Gesetzentwurf haben wir nicht still und heimlich erarbeitet, sondern wir haben ihn über mehrere Monate ins Netz gestellt. Wir haben ihn transparent gemacht und offen mit Interessierten und Engagierten sowie mit Verbandsvertretern diskutiert, und wir haben den Gesetzentwurf schließlich aufgrund der Hinweise verbessert. Das Ergebnis sind Regelungen, die sich die Kreativen selbst wünschen. Dies war im Übrigen auch die Grundlage der Reformempfehlungen der Enquete-Kommission des Bundestages „Internet und digitale Gesellschaft“. Diese Reformempfehlungen sind einstimmig verabschiedet worden.
Ich werde die zu Protokoll gegebenen Reden der Abgeordneten der anderen Fraktionen interessiert lesen, um herauszufinden, warum Sie unserem Vorschlag heute nicht zustimmen.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN)