Bereits in der vorletzten Kolumne bin ich auf die Kürzungspolitik der Landesregierung und die Rolle der Bundespolitik dabei eingegangen – und zwar mit Blick auf das sogenannte Kooperationsverbot.
Im Zuge der aktuellen Fortsetzung der Proteste gegen den Rückbau von Kultur und Bildung in unserem Land, die ich weiterhin in höchsten Maße unterstütze, möchte ich heute auf eine weitere Dimension dieses komplexen Problems zu sprechen kommen. Denn eine Streichung des Kooperationsverbotes wäre zwar ein wünschenswerter Schritt hin zu einer soliden Finanzierung gerade des Bildungs- und Forschungsbereiches. Doch es liegt auf der Hand, dass damit nicht plötzlich alle tatsächlichen finanziellen Probleme und Schieflagen der Länder und Kommunen beseitigt wären, mit denen der Kürzungsirrsinn begründet wird. Vielmehr bedarf es einer grundlegenderen Reform um ihrer strukturellen Unterfinanzierung entgegenzuwirken.
Ein wichtiges Instrument ist dabei der „Länderfinanzausgleich“, der durch eine Umverteilung von Steuereinnahmen zwischen den Bundesländern dafür sorgen soll, dass die „Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ (Art. 7 des Grundgesetzes) gewährleistet und wirtschaftliche Benachteiligungen abgebaut werden können. Leider krankt dieses im Grunde sinnvolle Instrument an allen Ecken und Enden. Insbesondere wird viel zu wenig berücksichtigt, dass die Bundesländer aus ganz verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Ausgangslagen heraus agieren. Dass es in Deutschland ökonomisch schwächere Regionen gibt, die dann gleichzeitig meist höhere Ausgaben im Sozialbereich haben, ist bittere Realität. Das darf aber nicht als Ausrede für den fortwährenden kultur- und bildungspolitischen Kahlschlag missbraucht werden. Die wirtschaftlichen Umstrukturierungen in den alten Industrierevieren Westdeutschland und gerade auch der Kollaps großer Teile der ostdeutschen Wirtschaft nach 1990 haben eben tiefe Spuren hinterlassen. Diese strukturellen Probleme werden bestimmt nicht gelöst, indem Kultur und Bildung zu Grabe getragen werden. Vielmehr bedarf es eines solidarischen Ausgleichs der Finanzkraftunterschiede zwischen reichen und ärmeren Bundesländern.
Mein geschätzter Fraktionskollege Axel Troost hat gemeinsam mit den Finanzpolitiker_innen der Landtagsfraktionen einen Reformentwurf zum Länderfinanzausgleich vorgelegt, der nun eingehend mit der fachpolitischen Öffentlichkeit diskutiert wird, bevor wir ihn als Antrag in den Bundestag einbringen. Das Grundanliegen ist es dabei, den Vorgaben des bereits zitierten Grundgesetzes gerecht zu werden: „Statt Wettbewerbsföderalismus muss die Geschäftsgrundlage ein sozialer und solidarischer Föderalismus sein, der die Schaffung von gleichen Voraussetzungen in den Bundesländern zum Ziel hat“, bringt es Axel Troost auf den Punkt.
Dazu gehört dann zum Beispiel, dass das gesamte kommunale Steueraufkommen zum Länderfinanzausgleich herangezogen wird. Bisher bleibt mehr als ein Drittel unberücksichtigt. Dadurch werden reiche Kommunen enorm bevorteilt, bei denen dieses Drittel in absoluten Zahlen natürlich viel größer ist als bei ärmeren Städten und Gemeinden – so bleibt am Ende weniger für den solidarischen Finanzausgleich. Würden die kommunalen Steuereinnahmen jedoch zu 100 Prozent in die Berechnung einbezogen, bekäme allein Sachsen-Anhalt jährlich mehr als 300 Millionen Euro mehr aus dem Länderfinanzausgleich als bisher. Darüber hinaus treten wir als Fraktion dafür ein, dass zwischen den Bundesländern zusätzlich auch ein finanzieller Ausgleich für besondere Aufgabenlasten hergestellt wird, die zwischen den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich verteilt, aber gesamtgesellschaftlich von großer Relevanz sind. Beispiele für solch ungleich verteilte Aufgabenlasten sind die Ausgaben für Soziallasten nach dem SGB II (Kosten der Unterkunft), Ausgaben für sozio-ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie Hochschullasten.
Ein drittes wichtiges Prinzip ist in diesem Zusammenhang zu nennen: Wer bestellt, der zahlt! Das bedeutet, dass der Bund in Zukunft die Kosten übernehmen soll, bei denen die Länder und Kommunen als reine Umsetzungsinstanzen bundesstaatlicher Sozialgesetzgebung im Prinzip keine eigenen Gestaltungsspielräume haben. Konkret sind hier die Ausgaben für Asyl und BAföG sowie alle Kosten der Unterkunft zu nennen.
Damit würden Länder und Kommunen finanziell stark entlastet und Mittel für eine wieder mehr gestaltende Politik frei werden. Gerade bei solch komplexen Gesetzen wie dem Länderfinanzausgleich kann jedoch durchaus einiges an Zeit vergehen, bis sich eine Lösung durchgesetzt hat: Die Bundesländer haben ebenso ihre spezifischen Interessen wie die Kommunen oder der Bund; und am Ende müssen alle mit dem Ergebnis leben können. Die Forderung nach einer Änderung der aktuellen Politik der Landesregierung verliert somit natürlich nichts an ihrer Berechtigung und Bedeutung. Eine Reform des Länderfinanzausgleichs wie wir ihn in der Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Ländern anstreben, würde die Finanzen der Länder und Kommunen aber grundlegend auf eine breitere Basis stellen, die dann hoffentlich sinnvoll genutzt wird …