19:30 – 22:00
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Deutscher Bundestag, Berlin
Es ist ein mehr als beschämender Zustand:
Fast 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs befindet sich noch immer eine Vielzahl von aus jüdischem Privatbesitz, aus öffentlichen Museen und Sammlungen konfiszierten oder als »entartet« verunglimpften Kunstwerken im Besitz von staatlichen Museen oder privaten Sammlern. Ausufernde Bürokratie, dezentrale Strukturen und die in Deutschland geltenden Verjährungsfristen machen es den Nachfahren der ursprünglichen Eigentümer oft unmöglich, zu spätem Recht zu kommen. Um die Regierung zum lange überfälligen Handeln zu zwingen, brauchte es offenbar erst einen »Fall Gurlitt«.
Reicht aber die Novellierung bestehender Gesetzestexte, wie sie derzeit in der Debatte ist, aus? Was ist Augenwischerei, was wirklich zweckdienlich? Und welche Lösungen sind für den Umgang mit NS-Raubkunst oder »entarteter Kunst« in Privatbesitz denkbar? Wäre ein Kunstrückgabegesetz nach dem Vorbild Österreichs die Lösung?
Darüber wollen die Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Rosa-Luxemburg-Stiftung mit Fachleuten diskutieren.
Reicht aber die Novellierung bestehender Gesetzestexte, wie sie derzeit in der Debatte ist, aus? Was ist Augenwischerei, was wirklich zweckdienlich? Und welche Lösungen sind für den Umgang mit NS-Raubkunst oder »entarteter Kunst« in Privatbesitz denkbar? Wäre ein Kunstrückgabegesetz nach dem Vorbild Österreichs die Lösung?
Darüber wollen die Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Rosa-Luxemburg-Stiftung mit Fachleuten diskutieren.
Das Programm bitte der anhängenden Einladung entnehmen.
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