18:00 – 20:00
Wichernhaus, Dortmund
Jahrelang verübten Naziterroristen unter dem Label „NSU“ in mehreren Bundesländern Mordanschläge. Die Aufarbeitung dieser Mordserie ist schon längst selbst zum Politikum geworden. Die polizeilichen Ermittlungen waren geprägt von rassistischen Denkmustern – so wurden die nicht deutschstämmigen Opfer und ihre Familien selber unter Täterverdacht gestellt. Die Verfassungsschutzbehörden sind tief in den Skandal verwickelt – ihre Verantwortung kommt scheibchenweise ans Licht. Auffällig ist zudem, dass in letzter Zeit mehrere zum Teil sehr junge Zeugen einschließlich ehemaligen V-Leuten plötzlich verstarben.
Wir wollen in der Veranstaltung die wichtigsten bislang bekannten Fakten zusammentragen und dabei die verschiedenen Perspektiven berücksichtigen: Diejenige der Opfer, die des Münchner NSU-Prozesses und die der staatlichen Mitverantwortung. Wir wollen fragen, inwiefern die notwendigen Konsequenzen aus dem NSU-Skandal gezogen wurden. Zudem wollen wir die Netzwerke zwischen NSU und Dortmunder Nazigruppen wie Combat 18 oder Oidoxie beleuchten.
Diskussionsveranstaltung mit:
Petra Pau (Bundestagsabgeordnete DIE LINKE., Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages. Sie setzt sich seit Jahren mit rechtsextremistischen Straftaten auseinander.)
Andrea Röpke (Journalistin und Autorin, 2011 zur politischen Journalistin des Jahres gewählt, Trägerin des Paul-Spiegel-Preises 2015). Sie ist eine der versiertesten Beobachterinnen der rechtsextremen Szene.
Carsten Ilius (Rechtsanwalt, er vertritt die als Nebenklägerin im Münchner NSU-Prozess auftretende Dortmunderin Elif Kubasik, deren Mann vom NSU ermordet wurde.)
Moderation: Ulla Jelpke (Bundestagsabgeordnete und innenpolitische Sprecherin DIE LINKE, Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages)
Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen.