Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Oppositionsrechten erklärt Gregor Gysi, der die Klage der Fraktion DIE LINKE als damaliger Fraktionsvorsitzender in Karlsruhe eingereicht und vertreten hat:
„Das Bundesverfassungsgericht hat sehr ausführlich die Zulässigkeit aller Anträge der Fraktion DIE LINKE begründet, obwohl Bundestag und Bundesregierung sie sämtlich für unzulässig hielten. Unsere Anträge, das Normenkontrollverfahren und andere Kontrollrechte, die an Quoren gebunden sind, der Opposition auch dann zu ermöglichen, wenn sie die Quoren nicht erfüllt, hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Ablehnung begründet es damit, dass alle Abgeordneten gleich sind und das Recht hätten, diese Kontrollrechte gegen die Regierung wahrzunehmen. Das gelte auch für jene Abgeordneten, die die Regierung unterstützen.Gewonnen hat DIE LINKE im Bundestag dennoch, weil in dem Urteil die Rechte auf effektive Opposition in einem Umfang ausgewiesen und dargestellt werden, wie es bisher höchstrichterlich noch nicht geschehen ist. Am wichtigsten erscheint, dass das Urteil so zu verstehen ist, dass die Grundgesetzwidrigkeit eines Gesetzes auch im Organstreitverfahren von einer Fraktion geltend gemacht werden kann. Damit hat das Bundesverfassungsgericht einen anderen Weg als die Normenkontrollklage aufgezeigt, um auch bei einer kleineren Opposition effektiv dieses Kontrollrecht zu ermöglichen. Auch die Gegenseite scheint das Urteil so zu interpretieren. Dabei geht es um die Randnummern 87 und 88 C.1. b und c (S. 36 und 37 des Urteils). Eine Fraktion kann demnach auch dann klagen, wenn die Rechte des Bundestages durch die Grundgesetzwidrigkeit eines Gesetzes verletzt werden.Der Weg, den DIE LINKE vorgeschlagen hat, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht gegangen, aber ein anderer Weg eröffnet und ausgestaltet. Das ist ein Erfolg für die Demokratie.“
Beitrag von: DIE LINKE. im Bundestag