Das Bundesverfassungsgericht hat sehr ausführlich die Zulässigkeit aller Anträge der Fraktion DIE LINKE begründet, obwohl Bundestag und Bundesregierung sie sämtlich für unzulässig hielten. Unsere Anträge, das Normenkontrollverfahren und andere Kontrollrechte, die an Quoren gebunden sind, der Opposition auch dann zu ermöglichen, wenn sie die Quoren nicht erfüllt, hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Für DIE LINKE. im Bundestag
Aus Halle in Berlin Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Haushalt, Gesundheit, Kultur und Medien, Digitales Sprecherin für Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik sowie für Medienpolitik