In Berlin und (H)alle dabei [14]

Am 23. April 2016 wurde im Stadthaus von Halle der Mitteldeutsche Inklusionspreis verliehen. Dieser Preis zeichnet Einzelpersonen, Einrichtungen und Unternehmen aus, die sich für die Inklusi­on von Menschen mit Behinderung einsetzen und ihnen somit eine Teilhabe am Arbeits- und Ge­sellschaftsleben ermöglichen.

Verloren und doch gewonnen

Das Bundesverfassungsgericht hat sehr ausführlich die Zulässigkeit aller Anträge der Fraktion DIE LINKE begründet, obwohl Bundestag und Bundesregierung sie sämtlich für unzulässig hielten. Unsere Anträge, das Normenkontrollverfahren und andere Kontrollrechte, die an Quoren gebunden sind, der Opposition auch dann zu ermöglichen, wenn sie die Quoren nicht erfüllt, hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.