Die Gesetzentwürfe der Gruppen um Herrn Hintze und Frau Künast stellen die Selbstbestimmung der Menschen nicht infrage. Wir wollen wegen diffuser Besorgnisse nicht in Grundrechte eingreifen! Der Bundestag würde mit Verbot oder Strafrechtsverschärfung essenziell Selbstbestimmungsrechte aus dem Artikel 1 des Grundgesetzes einschränken.
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