Opposition braucht Rechtssicherheit

Der Koalitionsvorschlag, die Minderheitsrechte in der Geschäftsordnung des Bundestags zu erweitern, bleibt auch nach den jüngsten Verhandlungen für uns nicht zustimmungsfähig. Die Geschäftsordnung des Bundestags kann keine Gesetze außer Kraft setzen – insbesondere dann nicht, wenn Dritte betroffen sind. Der Bundestag selbst hat als Gesetzgeber die Pflicht, Regelungen dort zu verankern, wo sie hingehören.

»Stolz ist nicht angebracht«

Petra Sitte über die ersten 100 Tage der Großen Koalition, die Edathy-Affäre, das „Rentenpäckchen“ der SPD, den Einstieg in den Mindestlohn, für den DIE LINKE seit 2001 streitet, den NSA-Skandal sowie Lust und Mut für einen Politikwechsel.

Diese Diätenerhöhung ist nicht angemessen

Eine Erhöhung um 830,-€ (10 %) innerhalb von sieben Monaten, ist schon ziemlich drastisch. Welche Beschäftigtengruppe kann das schon für sich verbuchen? Dieser Prozentsatz passt einfach nicht in eine Gesellschaft, in der seit ca. 15 Jahren für einen Großteil der Beschäftigten die Reallöhne stagnieren.