Der Koalitionsvorschlag, die Minderheitsrechte in der Geschäftsordnung des Bundestags zu erweitern, bleibt auch nach den jüngsten Verhandlungen für uns nicht zustimmungsfähig. Die Geschäftsordnung des Bundestags kann keine Gesetze außer Kraft setzen – insbesondere dann nicht, wenn Dritte betroffen sind. Der Bundestag selbst hat als Gesetzgeber die Pflicht, Regelungen dort zu verankern, wo sie hingehören.
Für DIE LINKE. im Bundestag
Aus Halle in Berlin Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Haushalt, Gesundheit, Kultur und Medien, Digitales Sprecherin für Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik sowie für Medienpolitik