Die Linke sieht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechte der Opposition im Bundestag jeden Abgeordneten „in einer persönlichen Verantwortung“. Petra Sitte sagte im DLF: „Ich würde das in der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik als das Oppositionsurteil bewerten.“
Minderheitsrechte
Verloren und doch gewonnen
Das Bundesverfassungsgericht hat sehr ausführlich die Zulässigkeit aller Anträge der Fraktion DIE LINKE begründet, obwohl Bundestag und Bundesregierung sie sämtlich für unzulässig hielten. Unsere Anträge, das Normenkontrollverfahren und andere Kontrollrechte, die an Quoren gebunden sind, der Opposition auch dann zu ermöglichen, wenn sie die Quoren nicht erfüllt, hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
LINKE will verlässliche Minderheitsrechte für eine kraftvolle Opposition
Auf die herausgehobene Stellung der Opposition hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach hingewiesen. Darauf haben wir, aber auch Bürgerinnen und Bürger, ein Recht. Und deshalb haben Bündnisgrüne und LINKE gemeinsam entsprechende Vorschläge in den Bundestag eingebracht.
Opposition braucht Rechtssicherheit
Der Koalitionsvorschlag, die Minderheitsrechte in der Geschäftsordnung des Bundestags zu erweitern, bleibt auch nach den jüngsten Verhandlungen für uns nicht zustimmungsfähig. Die Geschäftsordnung des Bundestags kann keine Gesetze außer Kraft setzen – insbesondere dann nicht, wenn Dritte betroffen sind. Der Bundestag selbst hat als Gesetzgeber die Pflicht, Regelungen dort zu verankern, wo sie hingehören.