18:00 – 20:00
Puschkinhaus, Halle
Welchen Stellenwert haben Datenschutz und Informationsfreiheit in der Politik?
Was bringt die Datenschutzgrundverordnung mit sich?
Was bedeutet Selbstbestimmung im Zeitalter von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz?
Brauchen wir neue Regeln für neue Medien, und wenn ja, welche?
Im Zeitalter von „Big Data“ gilt manchen der Datenschutz schon als veraltet – anderen hingegen als gerade die richtige Antwort auf neue Herausforderungen. Wer auf welche Daten zugreifen darf und was damit getan werden kann, ist jedenfalls eine zentrale Machtfrage der heutigen Gesellschaft.
Wie der Schutz persönlicher Daten ebenso wie der Zugang zu öffentlichen Daten vor diesem Hintergrund aussehen kann und was das konkret für die Politik wie für uns alle bedeutet, darüber spricht Petra Sitte mit Ulrich Kelber, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Do 13.06.2019
18:00 Uhr
Puschkinsaal im Puschkinhaus, Kardinal-Albrecht-Str. 6
—————
Ulrich Kelber
Geboren am 29. März 1968 in Bamberg, verheiratet, fünf Kinder Diplom-Informatiker
1987-1993 Studium Informatik und Biologie in Bonn
1993-1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter GMD – Forschungszentrum Informationstechnik,
1996-2002 Wissensmanagement-Berater bei einer IT-Firma (Sept. 2000 bis Sept. 2002 beratend)
2000-2019 Mitglied des Bundestages
2005-2013 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für die Themen Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für Nachhaltigkeit
2013-2018 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
seit Jan. 2019 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
———————————-
Ausschlussklausel: Die Veranstalter*innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verwehren oder von diesen auszuschließen. Das gilt ebenso für Personen, die rechtsradikale Symbolik und Bekleidungsmarken zur Schau stellen, insbesondere gilt dies für die Modemarke Thor Steinar.