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Deutscher Bundestag, Berlin
Die Fraktion DIE LINKE wird in der Parlamentswoche vom 6. – 10. Juni 2016 parlamentarische Initiativen einbringen, die dafür stehen, dass die Demokratie in unserem Land demokratisiert wird.
- Mittwoch, 8.06.2016
Die Fraktion hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Haltung der Bundesregierung zur Bedrohung von Bundestagsabgeordneten durch den türkischen Präsidenten Erdogan“ beantragt.
- Donnerstag, 9.06.2016
TOP 4. Antrag „Demokratie für alle“, Drs. 18/8419, und Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgestzes (Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz) und zur Einführung eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid (Bundesabstimmungsgesetz), Drs. 18/825
Der Antrag greift die Idee der direkten Demokratie auf Bundesebene auf und macht darüber hinaus einen Vorschlag für einen ersten Schritt mehr direkt demokratischer Einflussnahme analog der Europäischen Bürgerinitiative. Er stärkt damit den Gesetzentwurf zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung. Diese wird vorgeschlagen, um die Bevölkerung stärker in die politische Entscheidungsfindung einzubeziehen. So wird dem verfassungsrechtlichen Prinzip des Volkes als des Souveräns weit mehr Sorge getragen als in einem rein repräsentativen parlamentarischen System. Das aktive Wahlrecht als das politische Grundrecht überhaupt wird auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die seit fünf Jahren in Deutschland gemeldet sind, zugesprochen.
TOP 5. b) Antrag: „Inklusive Bildung für alle – Ausbau inklusiver Bildung in der beruflichen Bildung umsetzen“, Drs. 18/8421
Mit der Zustimmung zur UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland zur Inklusion verpflichtet. Das gilt auch für das Bildungssystem. Dabei gibt es im Schulbereich erheblichen Nachholbedarf. DIE LINKE fordert, Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen und in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen ein Investitionsprogramm „Inklusive Bildung“ aufzulegen sowie verbindliche Handlungsempfehlungen und Standards bundeseinheitlich zu entwickeln.
TOP 11. Antrag: „Umfassendes Informations- und Transparenzgesetz schaffen“, Drs. 18/7709
In den vergangenen Jahren hat sich herausgestellt, dass das Informationsfreiheitsgesetz an verschiedenen Stellen verbesserungswürdig ist. Wir möchten daher, dass die BR einen Gesetzentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorlegt, das proaktiv, verbraucherfreundlich sowie gebühren- wie barrierefrei ist, Ausnahmeregeln beschränkt und sich an den Open-Data-Prinzipien orientiert.
TOP 15. a) Gesetzentwurf zur Einführung des allgemeinen Wahlrechts für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland (Ausländerwahlrechtsgesetz), Drs. 18/3169, und Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, Drs. 18/6877
DIE LINKE will, dass alle dauerhaften Bewohnerinnen und Bewohner Deutschlands gleichberechtigt an Wahlen teilnehmen können, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Über 7 Mio. Menschen in Deutschland haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, sie leben seit durchschnittlich 19 Jahren hier. Obwohl sie ein fester Bestandteil dieser Gesellschaft sind, werden sie vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die Hürden der Einbürgerung sind für viele zu hoch, politische Mitbestimmungsrechte sollten hiervon unabhängig sein.
TOP 15. b) Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, Drs. 18/6877
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Berufsfreiheit, Recht auf Freizügigkeit sind gemäß Grundgesetz „Deutschengrundrechte“ und gelten nicht für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund. Das wird der Menschenwürdegarantie (Art. 1 GG), dem Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) und der UN-Menschenrechtscharta nicht gerecht. Der Gesetzentwurf macht aus den Artikeln 8, 9, 11,12 GG Menschenrechte. Damit wird das Schutzniveau für alle Menschen gleichgesetzt und u. a. so die Residenzpflicht grundgesetzlich verboten.
TOP 18. Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages“, Drs. 18/3045
Zukünftig sollen die Ausschüsse des Bundestages anders als bisher grundsätzlich öffentlich tagen. Dies umfasst auch deren Live-Übertragung. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach begründetem Beschluss im Einzelfall und nur bei erforderlichem Geheim- oder Persönlichkeitsschutz zulässig. Die Protokolle der Sitzungen, die Ausschuss- und Beratungsunterlagen sind grundsätzlich im Internet zu veröffentlichen. Diese Transparenzmaßnahme stärkt verantwortungsvolle Politik und lebendige Demokratie.
Freitag, 10.06.2016
TOP 31. Antrag: „Transparenz herstellen – Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters“, Drs. 18/3842
Der Informationsaustausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Interessengruppen auf der einen und Politik, Parlament und Verwaltung auf der anderen Seite ist Bestandteil unseres politischen Systems. Er stellt aber auch ein Einfallstor für Korruption dar. Durch Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters sollen Transparenz und demokratische Kontrolle ermöglicht werden. Lobbyisten sollen keine Gesetzentwürfe formulieren. Welche Lobbyisten Bundestagshausausweise haben, wird veröffentlicht.
Die aktuelle Sitzungswoche des Deutschen Bundestages finden Sie hier.