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Deutscher Bundestag, Berlin
DIE LINKE vom 02.04. bis 04.04.2014 im Plenum
Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE. beschäftigen:
Donnerstag, 03.04.2014
TOP 5. Antrag „Kooperationsverbot abschaffen – Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz verankern“, Drs. 18/588
Das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung steht den aktuellen Anforderungen an die Entwicklung eines leistungsfähigen und sozial gerechten Bildungssystems in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen entgegen. DIE LINKE will das Kooperationsverbot zugunsten einer gemeinsamen Finanzierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder abschaffen.
TOP 7. b, c, d) Gesetzentwurf zur Sicherung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, Drs. 18/380
Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, Drs. 18/838
Antrag „Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zwecks Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition im 18. Deutschen Bundestag“, Drs. 18/379
Gerade unter den Bedingungen einer über eine Zweidrittelmehrheit verfügenden Großen Koalition muss der im Grundgesetz stark ausgeprägte Schutz der parlamentarischen Opposition uneingeschränkt gelten. Hierfür sind die Quoren der gesetzlich gewährleisteten Minderheitenrechte, wie Normenkontrolle u.a., durch Gesetz anzupassen. Die jeweilige Opposition muss gemeinsam über durchsetzbare Minderheitenrechte verfügen und darf nicht – wie bei bloßem Parlamentsbeschluss – vom Willen der Koalition abhängen.
Die Quoren der in der Geschäftsordnung gewährleisteten wesentlichen Oppositionsrechte sind den tatsächlichen Mehrheitsverhältnissen anzupassen. Auch die zwei Oppositionsfraktionen müssen künftig gemeinsam über alle Minderheitenrechte verbindlich verfügen und nicht vom Willen der Mehrheit abhängen.
TOP 11. Antrag „Nachtruhe am Flughafen BER sicherstellen – Antrag des Landes Brandenburg unterstützen“, Drs. 18/…
Ein erfolgreicher Flughafen braucht ein friedliches Miteinander im Umfeld, was nur durch eine vorbehaltlose Garantie des Gesundheitsschutzes der Lärmbetroffenen zu erreichen ist. Der Anteilseigner Bund muss daher endlich das Schutzbedürfnis der Betroffenen respektieren und den Anteilseigner Land Brandenburg in seinem Bemühen um umfassenden Lärmschutz unterstützen.
TOP 13. Antrag „Atomwaffen ächten“, Drs. 18/287
DIE LINKE wendet sich gegen die Weigerung der Bundesregierung, den Einsatz von Atomwaffen unter allen Umständen zu verurteilen. Ein solcher Einsatz wäre katastrophal für Zivilbevölkerung und Umwelt. Deutschland ist indirekt mitverantwortlich für die Möglichkeit eines Atomwaffeneinsatzes, weil es US-Atomwaffen lagert und Flugzeuge für deren Benutzung vorhält. DIE LINKE will dieser gefährlichen Situation ein Ende bereiten.
TOP 15. Antrag „Den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG neu und verantwortungsvoll besetzen“, Drs. 18/592
DIE LINKE fordert die Neubesetzung der Eigentümer-Aufsichtsratsmandate mit Personen, die ihr oberstes Ziel in einer Stärkung des Schienenverkehrs in Deutschland sehen. In Frage kommen dabei direkte Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, aber auch Personen aus den Bereichen der Umweltpolitik und der Fahrgastverbände. In den Aufsichtsrat gehören keine Personen, die mit Unternehmen oder Strukturen verbunden sind, deren Interessen im Widerspruch zum Ziel der nachhaltigen Entwicklung des Schienenverkehrs stehen.
Freitag, 04.04.2014
TOP 19 b) Antrag „Programm zur Barrierenbeseitigung auflegen“, Drs. 18/…
5 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention liegt seitens der Bundesregierung noch immer kein nachhaltiges Gesamtkonzept für umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen vor. Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht; ohne Barrierefreiheit wird es keine Inklusion geben. Deshalb fordert DIE LINKE in einem ersten Schritt ein Sofortprogramm zur Beseitigung bestehender baulicher und kommunikativer Barrieren.
TOP 21. Antrag „Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatliche geförderten Pflegezusatzversicherungen – sogenannter Pflege-Bahr – abschaffen“, Drs. 18/591
Die Lücke zwischen den realen Pflegekosten und der Sozialversicherungsleistung muss durch Leistungsverbesserungen und eine kaufkrafterhaltende Leistungsdynamisierung der Pflegeversicherung geschlossen werden. Der Pflege-Bahr muss rückabgewickelt werden. Bei Wegfall der Förderung sollten die bisher Versicherten so gestellt werden, als hätten sie die Zusatzverträge nicht abgeschlossen.